Der Redaktion von iRights.info liegt ein Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Die Debatte darüber wird seit vielen Monaten intensiv geführt. Das der Redaktion vorliegende Dokument enthält einen konkreten Formulierungsvorschlag der Presseverleger sowie Änderungsvorschläge der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di. iRights.info kommentiert exklusiv in einer ersten Analyse. (06.05.2010, PDF vom 26.08.2010)
Ein Leistungsschutzrecht soll den Verlegern endlich Geld für ihre Internet-Veröffentlichungen in die Kassen spülen. Quasi automatisch. Was bringt’s? Wer zahlt’s? Wem nutzt’s? Der journalist hat sich auf Interessensuche gemacht. (Timo Rieg)
Mit einem Leistungsschutzrecht wollen die Presseverleger eine Zwangsabgabe auf gewerblich genutzte PCs und andere Geräte einführen sowie Snippets und sonstige Textpartikel einem zusätzliechen Verbotsrecht unterstellen. Zielsetzung ist somit letztlich eine marktfremde Lösung des behaupteten Refinanzierungsproblems der Presse mittels einer Quersubventionierung durch andere Branchen. Weder aus rechtlichen noch aus ökonomischen Erwägungen ergibt sich eine Rechtfertigung für dieses Vorhaben. (Georg Nolte)
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
So viel Einheit war selten: Politiker, Blogger und Unternehmer bemühen das Feindbild Google. Der Deutsche Journalistenverband etwa fordert Gesetze gegen den Konzern und Gratis-Angebote - und stellt dabei das Web in Frage. Angstmache ist kein Ersatz für Analyse, findet Konrad Lischka.
Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.
Das Urheberrechtsportal iRights.info hat einen Entwurf für ein Eckpunktepapier des Deutsche Industrie- und Handelskammertags (DIHK) veröffentlicht. Er spricht sich darin für eine "kreative Lösung" der Urhebervergütung aus.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt sich in einem bislang nicht veröffentlichen Entwurf für ein Strategiepapier „Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt“ gegen Vorstellungen der Presseverleger für ein neues Leistungsschutzrecht. Ein solches dürfe nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft führen. iRights.info veröffentlicht das Strategiepapier hier nun exklusiv.
Der BDI ist gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage: Das Gesetzesvorhaben bringt unkalkulierbare Nachteile für über 20 Millionen PC-Arbeitsplätze in der gesamten Wirtschaft. Solange Rechtfertigung und Prüfung der ökonomischen Konsequenzen fehlen, muss das Vorhaben von der Gesetzesagenda. Die Regierungskoalition läuft Gefahr, mit einem Schnellschuss die Glaubwürdigkeit einer zukunftsgerichteten Politik im Internet zu verspielen.
Der Jurist Till Kreutzer hat im Rahmen von Googles Collaboratory-Denkfabrik einen Vorschlag für ein Regelungssystem für informationelle Güter präsentiert, mit dem die »naturrechtliche Eigentumslogik« des bisherigen Systems ad acta gelegt werden soll.
Ein Leistungsschutzrecht gefährdet die publizistische Vielfalt. Eine differenzierte Analyse der Krise des Journalismus zeigt, dass wir andere medienpolitische Instrumente brauchen. Ein Plädoyer von Tabea Roeßner
Bis heute haben die Verlage keinen Gesetzentwurf für das seit langem herbeigebettelte Leistungsschutzrecht vorgelegt. Wenigstens hierfür verdienen sie Dank. Ein Vortrag
Freie Journalisten sollen von Leistungsschutzabgaben freigestellt werden. Wie nun zeigt, könnte das gar nicht so einfach werden - weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals öffentlich erklärt, worum es ihr beim Leistungsschutzrecht geht: Google und andere sollen für Textauszüge von Verlagswebsites zahlen.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden verlinken, wenn es dem bösen Medienmogul nicht gefällt. Wenige Tage nach dem offiziellen Launch der Kommentar-Plattform Commentarist haben die Verlagshäuser SZ und FAZ dem kleinen Startup-Unternehmen durch Abmahnungen und Androhung „massiver rechtlicher Schritte“ den Stecker gezogen.
Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
Im Oktober 2009 veröffentlichte „Lettre International“ ein Exklusiv-Interview mit dem damals noch nicht so sehr im Fokus stehenden Thilo Sarrazin. Die „Bild“ bediente sich ungefragt und veröffentlichte weite Teile des Gesprächs in der Zeitung wie online …