In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Am Mittwoch Abend hat eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., zum PollTalk geladen, um über Risiken und Nebenwirkungen des Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu reden.
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlagsinhalte im Netz ist vieles: Lobbyismus, Protektionismus, ein Inbegriff des Scheiterns analoger Unternehmen in der digitalen Welt.
Es ist kein Spaß, sich mit dem Kartell aller großen Häuser anzulegen. Wer will Springer, Burda, „Süddeutsche“, „FAZ“, DuMont und die „WAZ“-Gruppe gegen sich haben? Natürlich sagen Mathias Döpfner, Frank Schirrmacher oder Hubert Burda ihren Redakteuren nicht, was sie schreiben sollen. Das wissen die schon von allein.
Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht.
Am vergangenen Donnerstag hat iRights.info den Referentenentwurf für das “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” veröffentlicht. In der Zwischenzeit gab es eine Vielzahl von neuen Reaktionen, Kommentaren und Einschätzungen zum Entwurf. Besonders spannend sind dabei die Reaktionen von führenden Journalisten und Online-Portalen.
ch mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Leistungsschutzrecht kommt, paradoxerweise selten so gering gewesen wie heute, da ein Textvorschlag vorliegt. Das ist das Schlimmste, das diesem Gesetz passieren konnte, dass seine Folgen endlich konkret greifbar werden.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV
Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden verlinken, wenn es dem bösen Medienmogul nicht gefällt. Wenige Tage nach dem offiziellen Launch der Kommentar-Plattform Commentarist haben die Verlagshäuser SZ und FAZ dem kleinen Startup-Unternehmen durch Abmahnungen und Androhung „massiver rechtlicher Schritte“ den Stecker gezogen.
Bis heute haben die Verlage keinen Gesetzentwurf für das seit langem herbeigebettelte Leistungsschutzrecht vorgelegt. Wenigstens hierfür verdienen sie Dank. Ein Vortrag
Ein Leistungsschutzrecht gefährdet die publizistische Vielfalt. Eine differenzierte Analyse der Krise des Journalismus zeigt, dass wir andere medienpolitische Instrumente brauchen. Ein Plädoyer von Tabea Roeßner
Der BDI ist gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage: Das Gesetzesvorhaben bringt unkalkulierbare Nachteile für über 20 Millionen PC-Arbeitsplätze in der gesamten Wirtschaft. Solange Rechtfertigung und Prüfung der ökonomischen Konsequenzen fehlen, muss das Vorhaben von der Gesetzesagenda. Die Regierungskoalition läuft Gefahr, mit einem Schnellschuss die Glaubwürdigkeit einer zukunftsgerichteten Politik im Internet zu verspielen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt sich in einem bislang nicht veröffentlichen Entwurf für ein Strategiepapier „Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt“ gegen Vorstellungen der Presseverleger für ein neues Leistungsschutzrecht. Ein solches dürfe nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft führen. iRights.info veröffentlicht das Strategiepapier hier nun exklusiv.
Das Urheberrechtsportal iRights.info hat einen Entwurf für ein Eckpunktepapier des Deutsche Industrie- und Handelskammertags (DIHK) veröffentlicht. Er spricht sich darin für eine "kreative Lösung" der Urhebervergütung aus.
Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.
So viel Einheit war selten: Politiker, Blogger und Unternehmer bemühen das Feindbild Google. Der Deutsche Journalistenverband etwa fordert Gesetze gegen den Konzern und Gratis-Angebote - und stellt dabei das Web in Frage. Angstmache ist kein Ersatz für Analyse, findet Konrad Lischka.