1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht, Realität zu werden. Wir haben betroffene Startups gefragt, welche Konsequenzen sie ziehen würden. Auf
Vom Gesetz für den Schutz von Presse im Internet sollen Suchmaschinen und News-Aggregatoren betroffen sein. Kritiker fürchten um RSS-Feeds und Twitter; die Bundesregierung betont, reine Verlinkung, normale Nutzer oder Blogger seien nicht betroffen.
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.