Die EU und Kanada sind sich über ein Freihandelsabkommen nahezu einig. Es könnte ein Vorbild für den großen Pakt sein, den die Europäer mit den Vereinigten Staaten schließen wollen. (Von Hendrik Kafsack, Brüssel)
Europa und Kanada verhandeln über das Handelsabkommen CETA, das auch Regelungen zum Urheberrecht enthält. Jetzt wurde ein weiterer Entwurf bekannt. Spektakuläre Enthüllungen bietet er nicht, liefert aber wichtige Details. Für Deutschland würde sich demnach wahrscheinlich kaum etwas ändern – für andere Länder ist das durchaus möglich.
Ein Ausschnitt aus dem Entwurfstext für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist aufgetaucht. Es geht um Regelungen zum geistigen Eigentum.
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen finden - wie bei ACTA - im Geheimen statt. Um so sorgfältiger müssen die verfügbaren Informationen gesammelt und geprüft werden.
Anlässlich einer internationalen Konferenz der „transpazifischen strategischen wirtschaftlichen Partnerschaft“ in Singapur, die heute zu Ende geht, wenden sich 29 Organisationen und über 70 Personen mit einem offenen Brief an die Unterhändler. Sie bitten darin eindringlich, die in diesem Abkommen verankerten Urheberrechts-Schutzfristen nicht zu verlängern.
Auf der Münchner Sicherheitskonferenz ist die Idee eines Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU wieder aufgekommen, was restriktive Regelungen zum geistigen Eigentum bedeuten könnte.
Auf unterschiedlichen Ebenen – von internationalen Verträgen über die supranationale EU-Ebene bis hin zu einer nationalen Initiative in Finnland – wurden in den letzten Tagen Initiativen zur Reform des Urheberrechts bekannt, die schön die Bandbreite an möglichen Herangehensweisen illustrieren.
Urheber- und verwandte Immaterialgüterrechte dürften zu den kontroverseren Themen gehören, wenn EU und USA über das geplante Freihandelsabkommen sprechen.