Seit dem ersten Februar bekommen Bundestagsabgeordnete auf Wunsch Einblick in die TTIP-Verhandlungsakten. Ihren Wählern berichten dürfen sie nicht. Einiges sickert trotzdem durch - anderes lässt sich im Netz nachlesen. Von Michael Kubitza und Kai Küstner
Alexander Ulrich erfährt, dass wirkliche Transparenz von den TTIP-Verhandlern nicht gewollt ist. Mit großem Tam-Tam werden neue TTIP-Dokumente veröffentlicht. Doch es handelt sich mitnichten um eine Transparenzoffensive. Die Dokumente sind entweder bereits bekannt, von geringer Bedeutung oder politisch unstrittig
EXCLUSIVE: The European Commission is facing a likely maladministration investigation after refusing five non-governmental organisations (NGOs) access to secret Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) documents.
Man trifft sich dort, wo es keine Massendemonstrationen gibt: im abgeschotteten Gebäude der australischen Vertretung in Genf. Dort besprechen die Vertreter von 22 Staaten plus der EU für ihre 28 Mitglieder einen Vertrag, der so etwas wie der unbekannte Bruder des umstrittenen EU-US-Freihandelsabkommen ist.
Brüssel lässt der angekündigten Transparenzoffensive Taten folgen und veröffentlicht einige EU-Dokumente zu den TTIP-Verhandlungen. Kritikern geht das nicht weit genug.
Die EU-Regierungen beugen sich dem öffentlichen Druck: Ab sofort ist das Verhandlungsmandat für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) online einsehbar. Vielen Kritikern geht das aber nicht weit genug.
Die Kunsthistorikerin Katja Marek ist vom Erfolg ihrer Dissertation überrascht. Zeitungen und ein Verlag baten sie um Anschlussveröffentlichungen. Die junge Frau hat sich als Nachwuchswissenschaftlerin in kurzer Zeit einen Namen gemacht. Heute ist sie sich sicher, dass es ohne KOBRA nicht so weit gekommen wäre.
Das Bibliotheksportal des Kompetenznetzwerks für Bibliotheken (knb) informiert über Angebote und Leistungen von Bibliotheken und unterstützt deren Arbeit durch aktuelle Fachinformation. Neben allgemeinen Daten und Fakten stellt das Portal Überlegungen und Debatten zur zukünftigen Rolle von Bibliotheken und Beispiele gelungener, richtungsweisender Projekte vor. Die Themen werden kontinuierlich aktualisiert und enthalten neben einführenden Texten auch Linksammlungen und Praxisbeispiele für die Bibliotheksarbeit. Termine und Nachrichteneinträge informieren über interessante Veranstaltungen und aktuelle Entwicklungen.
Leitsätze:
1. Zur Abgrenzung von Lichtbildwerken (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) und einfachen Lichtbildern (§ 72 UrhG) sowie einfachen Lichtbildern als Dokumente der Zeitgeschichte (§ 72 Abs. 3 UrhG F: 1985).
2. Zur Dauer der Schutzfristen von bislang nicht erschienenen Lichtbildwerken und zeitgeschichtlich-dokumentarischen (einfachen) Lichtbildern, die zwischen 1930 und 1942 geschaffen wurden und deren Schöpfer am 17. 10. 1966 verstorben ist.