Die EU will die nationalen Parlamente nicht an der Entscheidung über ein Freihandelsabkommen mit Kanada beteiligen. Damit würden CETA-Verschwörungstheorien "explodieren", sagt Gabriel.
Unabhängig von den tatsächlichen politischen Erfolgsaussichten CETA im EU-Ministerrat als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz durchzusetzen, entflammt die zuvor bereits schwelende Debatte um die Frage der kompetenziellen Einordnung des CETA an der Schnittstelle von europäischem Verfassungs-/Außenhandelsrecht und deutschem Verfassungsrecht nun in voller Kraft. Befürchtet wird vor allem von deutscher Seite, dass CETA damit einer legitimationsstiftenden Kontrolle des Bundestages entzogen würde. Doch wie steht es tatsächlich um den Einfluss des Bundestages?
"Das Handelsabkommen Ceta hat wesentliche Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung, deren Ausgestaltung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Damit werden faktisch Hoheitsrechte des Landes Bayern auf die EU übertragen und deshalb bedarf es einer rechtsverbindlichen Zustimmung des Bundesrats." Hier setzt auch das bayerische Volksbegehren gegen Ceta an.