Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag umfassende Nachbesserungen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regulierung von Auskunfteien und Scoring-Anbietern gefordert. Zugleich nutzten die Länder die Aussprache über das Vorhaben, um als Reaktion auf den breiten Missbrauch von Kundendaten die Ausweitung der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verlangen. Auf Antrag (PDF-Datei) Hamburgs pochen sie etwa darauf, dass für die Nutzung personenbezogener Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung oder die geschäftsmäßige Datenverarbeitung auch im Adresshandel zuvor eine Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden muss. Nach einer Übergangsfrist soll diese Bestimmung auch für Informationen gelten, die sich bei Inkrafttreten der Novelle bereits in Firmenhänden befinden.
Der Bundesrat hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) vorgebracht. "Mit dem ELENA-Verfahren wird eine der größten Datensammlungen mit personenbezogenen Daten in Deutschland entstehen, die für nahezu jeden beschäftigten Bürger und jedes Unternehmen von Bedeutung ist", schreibt die Länderkammer in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme (PDF-Datei). Dadurch ergeben sich "grundsätzliche datenschutz- und verfassungsrechtliche Probleme". Einkommensrelevante Informationen von allen über 30 Millionen hierzulande Beschäftigten sollten im Rahmen einer Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, ohne das feststehe, ob die Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden.
Zum dritten Mal versuchten sich Wissenschaftler auf der Future Security in Karlsruhe zwei Tage lang an einer Standortbestimmung der Sicherheitsforschung. Während der Unterstaatssekretär des amerikanischen Department of Homeland Security (DoHS) "Cyber" als die offene Flanke westlicher Gesellschaften definierte, ist die europäische Forschung eher auf "konventionelle" Terror-Attacken fokussiert. Die Sicherheit von Logistik-Ketten und Seehäfen, die Nutzung von Satelliten als Ergänzung zur Videoüberwachung sowie die IT-gestützte "neue" Videoüberwachung standen im Mittelpunkt der Vorträge.
Der Jurist Patrick Breyer wirft der Deutschen Telekom vor, die Verbindungsdaten von Nutzern ohne richterliche Anordnung und ausreichenden Schutz an Strafverfolger übersandt zu haben. Es handle sich um einen "erneuten Bruch des Kommunikationsgeheimnisses" durch den Bonner Konzern nach der Aufdeckung der Bespitzelung von Telekom-Managern und Journalisten im Frühjahr, schreibt der Rechtexperte in seinem Blog. Als Beleg dient ihm ein anonymisierter Auszug (PDF-Datei) aus einer Ermittlungsakte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall wegen des Verdachts des rechtswidrigen Angebots von Hörbüchern in Tauschbörsen. Sie habe die Telekom aufgefordert, die Feststellung der Personen zu ermöglichen, denen zu einer bestimmten Uhrzeit eine aufgezeichnete IP-Adresse zugeteilt gewesen sei.
Nach den jüngsten Skandalen im Handel mit Kundendaten und Informationen von Meldeämtern waren sich Vertreter von Bund und Ländern bei dem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einberufenen Datenschutzgipfel am heutigen Donnerstag rasch einig, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und Lücken im Datenschutzrecht rasch geschlossen werden sollen. "Wir haben ein großes Maß an Übereinstimmung gehabt", erklärte Schäuble nach der Runde vor der Bundespressekonferenz in Berlin. Der Vollzug des Datenschutzes solle in seinen Strukturen verbessert und einige Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz angepasst werden. Im Vorfeld hatte der CDU-Politiker sich noch skeptisch gegenüber gesetzgeberischem Handlungsbedarf gezeigt.
Gestern fand in Kiel die alljährliche Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) statt. Das Motto lautete: "Internet – Alles möglich, noch nicht genügend privat!" Auf der Veranstaltung erwähnte der neue schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay (SPD), dass sein Land das umstrittene automatische KFZ-Kennzeichen-Screening abschafft, weil das System sich als untauglich erwiesen hat.