Festanstellungen waren gestern. Heute wächst die Zahl der Freelancer rasant. Sie unterbieten sich mit Billigangeboten. Und die Lobby schreit nach noch mehr Deregulierung.
Die Pressefreiheit wird durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erstellt haben.
„Auch wenn die Zeitungsverleger etwas anderes behaupten: Ein Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller ist keine Gefahr für die Pressefreiheit und stellt keinen Eingriff in Grundrechte dar. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping beruhen, sind schlichtweg inakzeptabel“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, anlässlich der wiederholten Forderung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Zustellbranche vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Die Regeln der Leiharbeit sind strenger geworden. Unternehmen aus dem Handel und der Industrie wissen sie zu umgehen. (Von Massimo Bognanni und Johannes Pennekamp)
Die Pläne der CDU für einen Mindestlohn stoßen bei den Gewerkschaften auf Kritik - obwohl sie seit Jahren dafür kämpfen. "Es ist erkennbar ein Wahlkampfmanöver", sagte Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der IG Bau, dem SPIEGEL.