Langzeitarbeitslose sollen zunächst kein Anrecht auf den allgemeinen Mindestlohn haben. Das kann ihre Arbeitsmarktchancen verschlechtern und das Tarifsystem schwächen.
Langzeitarbeitslose sollen zunächst kein Anrecht auf den allgemeinen Mindestlohn haben. Das kann ihre Arbeitsmarktchancen verschlechtern und das Tarifsystem schwächen.
Nach Jahren des Kampfes und politischen Drucks durch die Gewerkschaften hat die große Koalition einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2015 vereinbart. Der klug eingeführte und kontrollierte gesetzliche Mindestlohn garantiert ein angemessenes Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein hohes Beschäftigungsniveau. Der DGB lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn ab – er muss ohne Wenn und Aber für alle Beschäftigten gelten.