Die EU-Agentur für Grundrechte fordert in einem Bericht, potenziell diskriminierende Auswirkungen von KI besser zu erforschen und die Aufsicht zu stärken.
Ein Mann, der in Irland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sah über ihn gewonnene Daten als unzulässig an. Dazu äußerte sich nun der Gerichtshof der EU.
Die geplante SpyPhone-Verordnung der EU-Kommission ist unvereinbar mit den Grundrechten, betont der Wissenschaftliche Dienst. Sie dürfte nicht in Kraft treten.