Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP zum Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015 aus juristischer Sicht.
Pressemitteilung:
Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind angesichts des beiderseits hoch entwickelten Rechtsschutzes schon nicht notwendig und deshalb abzulehnen, weil sie in die hoheitlichen Befugnisse der Europäischen Union und Deutschlands eingreifen können.
Nach den massiven Protesten gegen das Anti-Piraterie-Abkommen formiert sich nun auch der Widerstand von Juristen. Sie plädieren für ein Vergütungssystem.