Facebook beutet seine Nutzer:innen kartellrechtlich relevant aus, sagt der Bundesgerichtshof. Damit bestätigen die Richter das Verbot der Zusammenführung von Daten, welches das Bundeskartellamt ausgesprochen hatte.
V. Bernau, H. Martin-Jung, and T. Riedl. sueddeutsche.de, (05.01.2011 2011)Parallele Printversion: Süddeutsche Zeitung, 5./6. Jan. 2011, S. 18 u.d.T.: Facebook gegen den Rest der Welt.