Sie erinnern sich an die VW-Werbung? Läuft und läuft und – Ähnlich macht es die Aufsichtsbehörde DPMA mit einem EuGH-Urteil, das den Urhebern statt den Verwertern Vorteile brächte.
Die Linke will das System der kollektiven Rechtewahrnehmung grundlegend modernisieren und die Stellung der Urheber im Vertragsrecht stärken. Vor allem bei Schwarz-Gelb stießen die Pläne aber auf Ablehnung.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt Experten zufolge die Verteilungspraxis der großen deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, will die „Erwägungen des EuGH“ nun prüfen. Droht der Bruch zwischen Urhebern und Velegern? (Von Alexander Wragge)
Mit ihren Handlungsempfehlungen haben sich die Abgeordneten in der Internet-Enqueteteils deutlich von bisher im Bundestag vertretenen Positionen zum Urheberrecht abgegrenzt. Überraschende Ergebnisse gibt es auch bezüglich einer Kulturflatrate.
Die Deutschland-Chefs von Sony Music und Universal Music attackieren die Gema. Die Verwertungsgesellschaft verhindert hartnäckig die Sendung zahlreicher Songs auf YouTube. Der Verdacht der Platten-Manager: Die Gema sei noch nicht im Digitalzeitalter angekommen.
EU-Kommissarin Neelie Kroes forderte, die Fragmentierung des europäischen Online-Markts zu überwinden. Sie kündigte einen Rechtsrahmen an, der Dienste wie die Online-Streaming-Videothek Netflix europaweit möglich machen soll.