Prinzipiell hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, TK-Daten nur anlassbezogen einzufrieren. Doch Innenministerin Faeser drängt noch auf eine Ausnahme.
Die für die Umsetzung der Überwachungspflicht erforderlichen technischen Mittel und Methoden werden konsequent verschwiegen. Dass nicht nur Chats, sondern sämtliche Kommunikationsdienste im Netz darunter fallen, ist im Text regelrecht versteckt.
Ein neues Gutachten stuft die Vorratsdatenspeicherung als teilweise rechtswidrig ein. Dem <em>SWR</em> liegt das Papier vorab vor. Demnach darf es keine Überwachung ohne konkrete Bedrohung geben. <em>Von Nick Schader.</em>
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Ein Mann, der in Irland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sah über ihn gewonnene Daten als unzulässig an. Dazu äußerte sich nun der Gerichtshof der EU.
Ermittler haben mehr als 30.000 Datenspuren potenzieller Anbieter und Konsumenten von Darstellungen von Kindesmissbrauch gefunden. Medial wurden daraus schnell "30.000 Tatverdächtige".
Vorschriften in Belgien, Frankreich und Großbritannien zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren verletzten das EU-Recht, erklärt ein Topjurist vom EuGH.
Der OVG-Beschluss zeigt Wirkung: Die Bundesnetzagentur will die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Providern vorerst nicht durchsetzen. Die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone verzichten nun auf die Speicherung. Die CSU ist empört.
Auch wenn die Software eine verdächtige E-Mail mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% als verdächtig einstuft, sorgt die Masse der “false positives” – der fälschlicherweise ebenfalls als verdächtig eingestuften, eigentlich aber harmlosen E-Mails – für eine eher unbefriedigende Situation, in der die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich bei einem konkreten Treffer tatsächlich um einen Kriminellen oder Terroristen handelt, deutlich unter 1% fällt.
Es tritt ein, wovor Aktivisten immer gewarnt haben: Die Bundesregierung will die Liste der Delikte verlängern, bei deren Verfolgung Vorratsdaten abgefragt werden dürfen.
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bleibt in Kraft, bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren darüber entscheidet. Zum zweiten Mal hat das oberste Gericht eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Kläger sind zuversichtlich, dass die anlasslose Massenüberwachung verfassungswidrig ist.
Der Bundesverkehrsminister will Haftungsfragen des automatisierten Fahrens mit einer Blackbox klären lassen, die Fahrzeugdaten speichern soll. Gegenüber heise online kritisierten mehrere zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörden die Pläne.
Die Tagesschau berichtet unter dem Titel „Gutachten zieht Gesetz in Zweifel“ über eine rechtliche Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, in der die Vorratsdatenspeicherung in den Blick genommen wird. Demnach sei das deutsche Gesetz europarechtswidrig. Die Wissenschaftler hätten darin festgestellt, dass die gesetzliche Regelung in Deutschland mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht in Einklang zu bringen sei.
Obwohl der Europäische Gerichtshof zum wiederholten mal gegen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat, geben sich Befürworter unbeeindruckt. Das eigene Gesetz sei nicht betroffen, meint etwa die Union.
Mit seinem neuen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (
C-203/15 v. 21. Dezember 2016) – unterstreicht das höchste Gericht der Europäischen Union die Bedeutung der Grund- und Bürgerrechte.
EuGH, Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 21. Dezember 2016 -- C-698/15 -- ECLI:EU:C:2016:970. -- Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
Bereits zum zweiten Mal urteilt der Europäische Gerichtshof, dass eine anlasslose Vollprotokollierung unseres Onlinelebens grundrechtsfeindlich ist. Wir sind gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf unsere kommende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird.