Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum massenhaften Auslesen von Asylbewerber-Handys verstößt gegen das IT-Grundrecht. Das kritisiert der Deutsche Anwaltverein in einer Stellungnahme für den Innenausschuss des Bundestages. Demnach ist die umstrittene Maßnahme nicht dem Persönlichkeitsrecht vereinbar.