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16/06/06 - Norbert Häring - Perversionen der Schiedsgerichtsbarkeit für Investoren


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Investitionsschutzabkommen mit Schiedsgerichten können im Zusammenwirken mit multilateralen Handelsvereinbarungen ungeahnte Wirkungen entfalten. Schiedsgerichte könnten sogar für Klagen von Investoren gegen Länder zuständig werden, die gar keinen Investorenschutz vereinbart haben

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