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heise online - LG Hamburg setzt hohe Hürden bei der E-Mail-Überwachung


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Im Hamburger Fall hatten die Strafverfolger auch die Zugangsdaten zu der fraglichen Mailbox erlangt. Nun scharrten die Beamten mit den Hufen, sich selbst in den Server des E-Mail-Providers einzuloggen und sämtliche Nachrichten in der fraglichen Mailbox unter die Lupe zu nehmen. Diesem Ansinnen erteilten die Hamburger Richter mit wenigen Worten eine kühle Abfuhr. Der betroffene Server des US-amerikanischen Providers befinde sich "innerhalb eines fremden Hoheits- und Territorialbereichs" und damit überhaupt nicht im Geltungsbereich der Strafprozessordnung.

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  • @torstenschuenemann

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