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    Haftung für Schäden an Kraftfahrzeugen bei Dienstfahrten Dienstfahrt mit Dienstfahrzeug - Dienstfahrt mit Privatfahrzeug - Privatfahrt mit einem Dienstfahrzeug Im Zusammenhang mit Arbeitsleistungen werden von Arbeitnehmern häufig Kraftfahrzeuge benützt. Es handelt sich dabei einerseits um Dienstfahrzeuge des Arbeitgebers, andererseits aber oft auch um das Privatfahrzeug des Arbeitnehmers. Aus diesem Grund ist die Frage zu klären, wer im Falle einer Beschädigung des eingesetzten Kraftfahrzeuges (z.B. bei einem Verkehrsunfall) für den Schaden aufkommen muss. Einsatz eines Dienstfahrzeuges für eine Dienstfahrt Eine Dienstfahrt ist eine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber angeordnete oder notwendige Fahrt. Bei Unfällen während einer Dienstfahrt mit einem Dienstfahrzeug ist der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber je nach der Art seines Verschuldens schadenersatzpflichtig. Die Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers ist im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG) geregelt. Verschuldensformen im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz Das DNHG regelt, welche Schadenersatzpflicht mit einer bestimmten Verschuldensform verbunden ist. Das DNHG unterscheidet zwischen den Verschuldensformen Vorsätzliches Verhalten (wissentliches und willentliches Handeln) Grobe Fahrlässigkeit (Versehen) Leichte Fahrlässigkeit (Minderer Grad des Versehens) Entschuldbare Fehlleistung Richterliches Mäßigungsrecht bei grober und leichter Fahrlässigkeit Sowohl bei grober als auch leichter Fahrlässigkeit ist der Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers vom Gericht aus Gründen der Billigkeit zu mäßigen. Bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht die Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers sogar ganz erlassen. Grobe Fahrlässigkeit ist eine auffallende Sorglosigkeit des Arbeitnehmers. Grob fahrlässig handelt z.B., wer wesentliche Verkehrsvorschriften nicht einhält (z.B.: Alkohol am Steuer). Leichte Fahrlässigkeit ist eine relativ geringe Unachtsamkeit des Arbeitnehmers. Leicht fahrlässig handelt z.B., wer den Autoschlüssel von außen nicht sichtbar im unversperrten Auto zurücklässt, wenn der PKW auf einem beleuchteten und stark frequentierten Parkplatz abgestellt war. Vorsicht! Trifft den Arbeitgeber ein Mitverschulden am Unfall (z.B. durch grobe Arbeitszeitverstöße), wird die Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers dadurch zusätzlich zum richterlichen Mäßigungsrecht vermindert. Entschuldbare Fehlleistung des Arbeitnehmers Eine entschuldbare Fehlleistung ist ein minimales Versehen und dem Arbeitnehmer nicht vorwerfbar (z.B. Bedienungsfehler eines gering gebildeten Arbeitnehmers an einer halbautomatischen Maschine). Für eine entschuldbare Fehlleistung haftet der Arbeitnehmer daher überhaupt nicht. Dienstfahrten mit einem Privat-PKW Bei Unfällen während einer Dienstfahrt mit dem Privatfahrzeug ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den entstandenen Schaden ersatzpflichtig (= Risikohaftung des Arbeitgebers). Die Ersatzpflicht ist eine Rechtsfolge des Einsatzes von Privatvermögen des Arbeitnehmers bei der Arbeitsleistung. Eine Dienstfahrt mit dem Privatfahrzeug liegt etwa bei konkreten Fahrtaufträgen des Arbeitgebers vor, oder wenn die Arbeitsleistung ohne Benützung des (Privat)fahrzeuges nicht wirtschaftlich sinnvoll zu erbringen ist. Die Risikohaftung bzw. Ersatzpflicht des Arbeitgebers hängt vom Verschulden des Arbeitnehmers ab (es gilt wie bei Schäden an einem Dienstfahrzeug während einer Dienstfahrt das DNHG). Bei Schuldlosigkeit bzw. entschuldbarer Fehlleistung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber für den Schaden voll ersatzpflichtig. Bei grober und leichter Fahrlässigkeit besteht ein richterliches Mäßigungsrecht aus Gründen der Billigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht dem Arbeitgeber sogar den Ersatz des ganzen Schadens auferlegen. Beispiel: Der Arbeitnehmer besucht im Auftrag des Arbeitgebers Kunden des Betriebes. Er gerät mit seinem PKW bei Glatteis ins Schleudern und fährt gegen einen Baum. Der Arbeitgeber muss den durch den Unfall entstandenen Schaden je nach Verschulden des Arbeitnehmers ersetzen. Tipp! Der Arbeitgeber sollte die Risikohaftung für Schäden am Privatfahrzeug des Arbeitnehmers bei Dienstfahrten durch eine Risikoversicherung abdecken.
    8 years ago by @as
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    Unfall während der Dienstfahrt Wenn ein Arbeitnehmer seinen Privat-Pkw auf einer Dienstfahrt benutzt, trägt der Arbeitgeber grundsätzlich das Unfallrisiko. Die Nutzung muss jedoch auf Anweisung des Arbeitgebers, im Betätigungsbereich des Arbeitgebers erfolgen. Schäden am Privatfahrzeugs trägt in diesem Fall die Firma. Soweit die Benutzung des Privat-Pkw zum allgemeine Lebensrisiko gehört, besteht kein Ersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat diese Schäden selbst zu tragen. Der Arbeitgeber zahlt daher nicht bei Schäden in folgenden Situationen: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, Parken auf Firmenparkplatz, Fahrten zu Lehrgangsorten, wenn der Pkw nur zur persönlichen Erleichterung oder Zeitersparnis verwendet wird. Anders ist es, wenn die Fahrt zum Lehrgang auf Weisung des Arbeitsgebers oder aufgrund betrieblicher Veranlassung erfolgt. Dann hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seine Schäden durch den Einsatz des Privat-PKW zu ersetzen. Zahlt der Arbeitgeber eine Kilometerpauschale kann diese - je nach Höhe - im Einzelfall das Schadensrisiko des Arbeitgebers abdecken. Diese Zahlung kann den Ersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber ausschließen. Zahlt er lediglich den steuerlich zulässigen Kilometersatz, deckt dies nur den Rückstufungsschaden in der Kfz-Haftpflichtverischerung ab. Soll der Schaden am Kfz des Arbeitnehmers mit abgedeckt werden, ist eine Dienstreise-Kasko-Versicherung empfehlenswert oder ein Zuschuss zu einer vom Arbeitnehmer abzuschliessenden Vollkaskoversicherung. Wird ein Dienstwagen benutzt, gelten die Grundsätze der Haftungsmilderung. Der Arbeitnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit voll für den Schaden am Dienstwagen. Bei normaler oder mittlerer Fahrlässigkeit kommt es zur Aufteilung. Regelmäßig trägt der Arbeitnehmer in diesen Fällen max. die Vollkaskoselbstbeteiligung. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er gar nicht.
    8 years ago by @as
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