Das vorgeschlagene Darknet-Gesetz führt zu beträchtlichen Risiken für Anbieter von „internetbasierten Leistungen“. Der Entwurf bestätigt eine bedenkliche Tendenz im IT-Strafrecht: Zunehmend werden gefährlich weite Regelungen geschaffen, deren praktischer Nutzen zweifelhaft ist.
Der Betrieb bestimmter anonymer Online-Dienste soll strafbar werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt, dass Unschuldige so ins Visier der Polizei geraten könnten. Er fordert eine "Sicherheitsgesetz-Pause".