Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
Gut 50 Journalisten und sympathisierende Flashmober demonstrierten heute am Essener Willy-Brandt-Platz für die Pressefreiheit und für eine angemessene Honorierung der Journalisten.
Nach dem Rettungspaket im Volumen von 480 Milliarden Euro greift nun der Bundestag den Banken unter die Arme: Sie dürfen ihre Risikopapiere in Bad Banks umschichten.
Zeitungsverlage setzen wieder stärker auf Rechercheteams und die eigenen Geschichten. Dabei geht es um Marketing, aber vor allem um den guten Ruf. Denn die meinungsbildenden Medien haben in den letzten Jahren Vielfalt und Unabhängigkeit vermissen lassen.
Projektseite zum Urheberrecht in der digitalen Welt mit Nachrichten, Diskussionsforum und umfangreichen Informations- und Unterrichtsmaterialien, getragen vom Berliner Mikro e. V. Wurde zwischen 2004 und 2006 vom Bundesministerium für Verbraucherschutz gefördert.
Übersichtsseite des Heise-Verlags zur Auseinandersetzung um die Reform des Urheberrechts (insbesonder zum 2. Korb der Reform des Urheberrechtsgesetzes) – eine der besten Informationsquellen zu den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich.