Die Corporate Governance in Deutschland besitzt eine Reihe sehr spezifischer Ausprägungen. Kennzeichnend ist vor allem die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisches System) – in den meisten anderen Ländern sind die Geschäftsführungs- und Überwachungsaufgaben in einem Organ vereint (monistisches System). Eine weitere deutsche Besonderheit bieten das Drittelbeteiligungs- und das Mitbestimmungsgesetz: Bei großen Kapitalgesellschaften (mit mehr als 500 Mitarbeitern) werden die Aufsichtsratsmitglieder anteilig von den Anteilseignern und den Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiter wählen dabei entweder ein Drittel oder die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder, je nach Größe der Gesellschaft. Weder die Gesellschafter noch die Mitarbeiter wählen jedoch die Vorstandsmitglieder – diese werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) funktioniert nach dem System „comply or explain“ und zielt darauf ab, die Corporate Governance in Deutschland noch transparenter und effizienter werden zu lassen.
Fünf Bundesländer bringen am 16. Dezember einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein. Die klare Forderung der Länder an die Bundesregierung: die Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0 zukunftsfest machen – das fordert auch der DGB seit Langem.
Il 16 aprile 2018, a Berlino, si è tenuto l’ultimo incontro con Delivery Hero, il gruppo a cui è affiliata Foodora Italia, per la definizione di un accordo in merito alla partecipazione dei lavoratori e delle lavoratrici alla costituzione e alla vita della nascente Societas Europaea (SE).