Die paritätische Mitbestimmung gehört zum Kernbestand der Sozialen Marktwirtschaft. In Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern müssen laut Gesetz Arbeitnehmervertreter über Vorstandsposten mitbestimmen und werden in strategische ...
Externe Arbeitnehmervertreter haben gesetzlich garantierte Plätze im mitbestimmten Aufsichtsrat. Das ist ein gut begründeter Kernbestand der deutschen Corporate Governance, der bei der Umwandlung in eine SE bewahrt werden muss, zeigt ein Rechtsgutachten.
Der Bundesrat hat mit einer Entschließung vom 10. Februar 2017 (BR-Drucksache 740/16) die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Recht der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung zu reformieren.
Fünf Bundesländer bringen am 16. Dezember einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein. Die klare Forderung der Länder an die Bundesregierung: die Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0 zukunftsfest machen – das fordert auch der DGB seit Langem.
Die Corporate Governance in Deutschland besitzt eine Reihe sehr spezifischer Ausprägungen. Kennzeichnend ist vor allem die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisches System) – in den meisten anderen Ländern sind die Geschäftsführungs- und Überwachungsaufgaben in einem Organ vereint (monistisches System). Eine weitere deutsche Besonderheit bieten das Drittelbeteiligungs- und das Mitbestimmungsgesetz: Bei großen Kapitalgesellschaften (mit mehr als 500 Mitarbeitern) werden die Aufsichtsratsmitglieder anteilig von den Anteilseignern und den Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiter wählen dabei entweder ein Drittel oder die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder, je nach Größe der Gesellschaft. Weder die Gesellschafter noch die Mitarbeiter wählen jedoch die Vorstandsmitglieder – diese werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) funktioniert nach dem System „comply or explain“ und zielt darauf ab, die Corporate Governance in Deutschland noch transparenter und effizienter werden zu lassen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex wird im Sommer an die jüngsten Entwicklungen im Aktienrecht und in der rechtspolitischen Diskussion angepasst. Gestern hat die Regierungskommission – zum ersten Mal in ihrer gut zehnjährigen Geschichte – die Forderungen nach mehr Transparenz beachtet – die geplanten Änderungen vorher zur öffentlichen Diskussion online gestellt. Wer will, kann Stellungnahmen bis zum 2. März 2012 einreichen.
19.04.2018 Delivery Hero plant Umwandlung in SE und einigt sich mit Arbeitnehmervertretung über künftige Mitbestimmung | Delivery Hero AG | News | Nachricht | Mitteilung
Es ist schon merkwürdig: Das Investmentbanking beschert der Deutschen Bank regelmäßig hohe Verluste. Doch die beteiligten Banker entlohnt sie fürstlich. Ein Gastbeitrag. (von Dieter Hein)
Elysee.fr - Retrouvez toutes les actualités du Président de la République, l'agenda, les comptes rendus du Conseil des ministres, les interventions du Président, les communiqués et dossiers de presse. Une carte interactive reprend tous les déplacements géolocalisés en France du Président ainsi que les actions associées.
Il 16 aprile 2018, a Berlino, si è tenuto l’ultimo incontro con Delivery Hero, il gruppo a cui è affiliata Foodora Italia, per la definizione di un accordo in merito alla partecipazione dei lavoratori e delle lavoratrici alla costituzione e alla vita della nascente Societas Europaea (SE).
766 Abgeordnete, darunter 99 aus Deutschland, werden ins neue Europäische Parlament einziehen. An neun aussichtsreiche Kandidatinnen und Kandidaten schickten wir Fragen zu Politikfeldern, auf denen sie für die demokratische Legitimation der EU streiten. Hier sind ihre Antworten.
Bisher saßen keine Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von Delivery Hero. Ein Gericht hält das für unzulässig. Doch der Lieferdienst will sich gegen den Beschluss wehren.
Die IG Metall hat vor der Hauptversammlung des Stahlkonzerns ThyssenKrupp dem Aufsichtsratschef Cromme das Vertrauen ausgesprochen – während Aktionärsvertreter dessen Rücktritt forderten. Der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat verteidigte seine umstrittenen Luxusreisen auf Firmenkosten.
Aufsichtsratsforscher Till Jansen erklärt, warum es vielen Managern schwerfällt, sich mit der Mitbestimmung zu arrangieren, und warum es in der Praxis meistens trotzdem ganz gut läuft.
Sebastian Sick, Unternehmensrechtler in der Hans-Böckler-Stiftung, über seinen Beitrag zur Mitbestimmungsvereinbarung bei der SAP SE und eine weiterhin strittige Rechtsfrage. Mit Sebastian Sick sprach Margarete Hasel.