Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
Redaktionen erhalten immer öfter Schreiben von Anwälten, die gegen eine Berichterstattung über ihre Mandanten drohen. Oft bevor diese überhaupt vollzogen wurde und sich noch im Stadium der Recherche befindet. Journalisten sollen damit möglicherweise eingeschüchtert werden. Verlage und Sendeanstalten wappnen sich.
Nach dem gestrigen Referendum-Sieg der Linken organisieren italienische Top-Journalisten eine Spezialsendung. Silvio Berlusconi droht ein rabenschwarzer Freitag. (Von Nina Merli)
Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern.
In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.