Die Kasachin Alexandra Elbakyan macht mit ihrer Webseite »Sci-Hub« Forschung für alle zugänglich – und wird dafür von einer Milliarden-Industrie verfolgt. Nun entscheidet sich, ob sie verurteilt wird.
Drei große Musiklabels verklagen den deutschen Anbieter Uberspace, weil er die Website von youtube-dl hostet. Mit dem Werkzeug lassen sich Youtube-Videos herunterladen. Um das zu stoppen, nimmt die Industrie große Kollateralschäden in Kauf.
Das deutsche Urheberrecht gestattet nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Quellcode von Software. Der Europäische Gerichtshof hat das nun spezifiziert.
Private DNS-Sperren bedrohen das freie Internet und unsere Grundrechte. Die Provider sind vor der Unterhaltungsindustrie eingeknickt, findet Julia Reda.
Reine Links sollen doch nicht lizenzpflichtig werden, deutet der australische Finanzminister Frydenberg an. Zuvor hatte Tim Berners-Lee vor dem Schritt gewarnt.
Bob Dylan hat seine Musikrechte verkauft. Hinter solchen spektakulären Deals steckt heute vor allem die Suche des Finanzkapitals nach profitablen Anlagemöglichkeiten. Und selbst die Künstler schlagen sich auf die Seite der Fonds und Konzerne. Ein Blick ins aktuelle Musikgeschäft.
Bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wird um Positionen in Sachen Urheberrecht gerungen. Das wäre gut, käme einem die Gewerkschaft dabei nicht zunehmend vor wie Brechts Heilige Johanna der Schlachthöfe, nur weniger lernfähig.
Die Reform der Störerhaftung hätte längst für freies WLAN in Deutschland sorgen sollen. Doch jüngste Gerichtsurteile führen das ad absurdum, findet Julia Reda.
Die EU-Urheberrechtsreform ist durch und mit ihr die umstrittenen Regelungen zu den Uploadfiltern. Jetzt müssen die Gesetzgeber diese in nationales Recht umsetzen.
1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
Die geplante Urheberrechtsreform könnte Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern verpflichten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet ein Oligopol weniger Anbieter wie
Zum Finale ist nun noch Heribert Prantl in die Bütt gestiegen. Und obwohl die Konkurrenz groß ist, hat der leitende Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“ es geschafft, mit seinem Kommentar zu den Verschärfungen des europäischen Urheberrechts, über die das Europaparlament heute abstimmt, Maßstäbe zu setzen an Demagogie.
Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Europaparlament wird weiter erbittert über die Reform des Urheberrechts gestritten. Die Beteiligten werfen sich gegenseitig
Heute haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt: Sie wollen Uploadfilter und ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nur das Europaparlament kann die Pläne jetzt noch stoppen.
Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie besagt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei wirkungslos. Veröffentlicht wurde sie nie.
Text- und Data-Mining soll künftig als urheberrechtlich relevante Handlung gelten. Wie beim Kopieren soll es ohne Zustimmung der Rechteinhaber oder Urheber verboten werden. Gegen diesen Plan laufen nun IT-Unternehmen und Forschungseinrichtungen Sturm.
Für eine Studie zum Leistungsschutzrecht wollten Forscher große Online-Medien in Deutschland und Spanien befragen. Nur die wenigsten deutsche Portale haben sich getraut.
Das EU-Parlament soll noch in diesem Jahr über eine neue Urheberrechtsrichtlinie abstimmen. Software-Entwickler schlagen Alarm: Eine geplante Monitoring-Verpflichtungen könnte Plattformen wie Github, Stackoverflow und Gitlab den Garaus machen.
Die Piratenpartei will das Urheberrecht einschränken, Künstler und Publizisten laufen dagegen Sturm. Doch die Debatte geht am Kern des Problems vorbei. Das Urheberrecht gehört ganz abgeschafft. Es passt einfach nicht zum Prinzip des freien Internets.
Aliens mit Rüsseln: Der Franzose Pierre Christin erfand die „Valerian“-Comics zehn Jahre vor dem ersten „Star Wars“-Film. Die Parallelen sind erstaunlich. Ein Gespräch zur Quellenkunde.
Die überfällige Reform des Urheberrechts für Wissenschaft und Bildung steht auf der Kippe: Verlagsvertreter versuchen das Gesetzesvorhaben mit Panikmache auf den letzten Metern zu stoppen. Ein Bericht von der Sachverständigenanhörung im Bundestag.
Gegner der geplanten Urheberrechtsreform meinen, das Gesetz zum „Urheberrecht in der Wissensgesellschaft“ sei eine Bedrohung der Wissenschaftsverlage. Mit der Realität im wissenschaftlichen Publikationsmarkt hat das wenig zu tun, schreibt Eckhard Höffner.
Nach dem Linkhaftungsurteil des Landgerichts Hamburg: Verlagsjustiziar Joerg Heidrich hat für heise online nachgeforscht, ob sich der Verlag in Abmahngefahr begibt, wenn er Links zum Online-Auftritt des LG Hamburg setzt.
Weil sich ein Artikel der jetzt vorgeschlagenen Digitalcharta genau diesem Thema widmet und ich diesen Artikel in seiner jetzigen Form für gefährlich halte, will ich ausführlich zu diesem Punkt Stellung nehmen.
Kein Zugriff auf wissenschaftliche Artikel des größten Wissenschaftsverlags Elsevier in der Forschung, keine Texte für Studierende auf Online-Lehrplattformen in der Lehre. Derzeit sieht es so aus, als wäre das ab 1.1.2017 Realität an deutschen Hochschulen. Paradoxerweise ist das eine gute Nachricht.
Universitäten und ganze Bundesländer weigern sich, dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort für Hochschulen zuzustimmen. Die ersten Verhaltensregeln verschiedener Unis zeigen, wie absurd und blödsinnig es im Jahr 2017 in der Hochschulbildung zugehen soll. Deshalb wird wohl jeder die Regeln umgehen.
Endlich, so dachten viele: Die EU-Kommission stellte ihr Paket zur Reform des Urheberrechts vor. Es bekam jedoch schnell das Prädikat "besonders enttäuschend" verliehen. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, sieht 6 Schritte für ein besseres Urheberrecht.
MEPs Julia Reda (Greens/EFA, Germany), Marietje Schaake (ALDE, Netherlands), Brando Benifei (S&D, Italy) and Dan Dalton (ECR, United Kingdom) joined forces today to reject the European Commission’s proposal for a new extra copyright for European news websites.
Nach dem VG-Wort-Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Debatte um die Beteiligung von Verlegern an Kopiervergütungen entbrannt. Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Martin Kretschmer zeigt sich, dass die Vermischung der Interessen von Urhebern und Verlagen sich überlebt habe. Er plädiert dafür, die jeweiligen Ansprüche wieder voneinander zu trennen und die Vergütungsrechte zu stärken.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus der Feder von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für völlig unzureichend.
Wie zerlegt man eine Organisation? Man braucht passende juristische Werkzeuge und eine Minderheit, die sie entschlossen nutzt: Was dann geschieht, zeigt die Mitgliederversammlung der VG Wort.
Die VG Wort macht sich strafbar, wenn sie die den Anspruchsberechtigten zustehenden Gelder nicht so bald wie möglich ausschüttet. Dafür hätte es keine Mitgliederversammlung gebraucht. Einige rechtliche Einschätzungen, die zur Versachlichung der Diskussion beitragen mögen.
Als die über 200 Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Wort am Nachmittag nach fünf Stunden aus dem Versammlungssaal im Hofbräukeller zu München traten und matt und unterzuckert in die gleißende Sonne blinzelten, da hatten sie es geschafft, fast nichts zu beschließen.
Während meine Frau den wunderbaren Spätsommertag mit einer befreundeten Familie am Ammersee genoss, hockte ich im großen Saal des Münchner Hofbräukellers und ließ die außerordentliche Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort über mich ergehen.
Mit den Plänen für ein europäisches Leistungsschutzrecht tut die EU-Kommission der Kreativwirtschaft keinen Gefallen. Die wahren Probleme werden ignoriert, Lösungen auch.
Die heute vorgestellten Pläne der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform und zur Neuregelung der Telekommunikationsmärkte werden mit Kritik überschüttet. Wir geben einen ersten Überblick.
Der Bundesgerichtshof hat im VG Wort-Urteil den Urhebern das alleinige Recht an den Ausschüttungen zugesprochen. Seitdem zittern die Zeitungs-, Wissenschafts-, und Belletristikverlage, weil sie bereits erhaltene Tantiemen zurückzahlen müssen. Das freut alle freien Journalisten, alle Wissenschaftler – aber die Debatte gerät gerade durch eine dritte Urheberpartei in die Schieflage: Durch eben jene Autoren renommierter Buchverlage, die sich auf die Seite der Verlierer stellen, auf die Gegenseite. Analyse eines fehlgeleiteten Diskurses – mithilfe des vermutlichen strengsten Dialektikers Deutschlands.
„20 Krisenjahre“ bei den bisherigen Versuchen, das Copyright ans Internet anzupassen – das diagnostizierten Urheberrechts-Experten bei einer Debatte im Justizministerium. Die Bürger müssten das Urheberrecht lieben lernen – Vorschläge dafür gabs auch.
Können Sie sich schon mal drauf einstellen: Mit der großen, tollen deutschen Buchkultur ist es jetzt vorbei. Der Bundesgerichtshof hat sie auf dem Gewissen. Mit einem Urteil entzieht er ihr die Geschäftsgrundlage – und das nur, weil er irgendsoein Gesetz unnötig gesetzestreu auslegt.
Das Teilen und Remixen von Lernmaterialien ist hierzulande schwierig, weil Lehrer Abmahnungen fürchten müssen. Anderswo setzen Schulen und Unis auf offene Lizenzen.
Die Regelungen des Urheberrechts entscheiden mit darüber, wie der Zugang zu Bildung und Wissen in Zukunft aussehen wird. Doch während neue Möglichkeiten der offenen Verfügbarkeit entstanden sind, dient es oft als Mittel für Verknappung und Verbote. Dieses Dossier sammelt Beiträge zur Rechtslage, über Initiativen für einen offenen Zugang und Ideen für eine Neuausrichtung.
Ein Rückblick auf 2015 im Urheberrecht: Scheindiskussionen, Rechtsmissbrauch und der Untergang des Abendlandes. Die Diskussion ist weiterhin von überzogenen Beiträgen bestimmt, aber es kündigen sich gesetzliche Neuerungen an. In welche Richtung diese gehen werden, bleibt allerdings unklar.
Das Bundesjustizministerium will das Urhebervertragsrecht reformieren und Schöpfern nach fünf Jahren ein Rückrufrecht für gewährte Nutzungslizenzen einräumen. Die Buchbranche und Produzenten wehren sich dagegen.
Urheber- und Medienrechtlechter waren sich auf einer Tagung mit der Grünen Renate Künast einig, dass der Anonymität im Internet der Garaus gemacht werden sollte. Auch die Haftungsprivilegien für Provider stehen zur Disposition.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. edition, (2001)