EU-Digitalkommissar Günther Oettingers erste Einlassungen zum Urheberrecht machen wenig Hoffnung für die anstehende Reform. Seine erste Themensetzung überzeugt nicht.
Nachdem ein umfassender Vergleich, das so genannte „Google Books Settlement“ abgelehnt worden war, wurde es ruhig rund um Google Books. Heute hat jedoch Richter Denny Chin entschieden, dass die zustimmungslose Digitalisierung samt ausschnittsweiser Zugänglichmachung („Snippets“) unter die Fair-Use-Klausel des US-Copyrights fällt.
Mit einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau eröffnet die Grüne EU-Abgeordnete und Vizepräsidentin des Kulturausschusses Helga Trüpel die Urheberrechtsdebatte im neuen Jahr. Leider fallen hierbei Auftakt und vorläufiger Tiefpunkt in eins.
Das Bundesjustizministerium will dem Prinzip "Fair use" als Ergänzung zu den bestehenden Nutzerfreiheiten mehr Gewicht geben, eine Regelung für verwaiste Werke vorlegen und das Urheberwahrnehmungsrecht flexibilisieren.
ARD und ZDF gehören bekanntlich zu den Unterzeichnern eines Aufrufs an die Bundesregierung, das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA »ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen«. Ich habe — ursprünglich für eine »Spiegel«-Geschichte, in der das dann aber keinen Platz fand — bei den Sendern nachgefragt, welche Konsequenzenes für sie hätte, wenn ACTA nicht unverzüglich und unverändert unterzeichnet würde.