Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu
Weil sich ein Artikel der jetzt vorgeschlagenen Digitalcharta genau diesem Thema widmet und ich diesen Artikel in seiner jetzigen Form für gefährlich halte, will ich ausführlich zu diesem Punkt Stellung nehmen.
Bereits zum zweiten Mal urteilt der Europäische Gerichtshof, dass eine anlasslose Vollprotokollierung unseres Onlinelebens grundrechtsfeindlich ist. Wir sind gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf unsere kommende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird.