Manchmal bin selbst ich müde, geht es um die Diskussion rund um die Frage der Zukunft von Medien und Medienkonzernen. Diese Müdigkeit hat sich im Laufe des Jahre 2021 massiv erhöht. Auf Twitter nämlich führte ich mehrfach Diskussion rund um das Thema Paid Content, deren Argumente 20 Jahre alt sind – und noch immer ist es nicht möglich, in dieser Debatte weiterzukommen.
Egal welchen Knopf Ihr wählt – Ihr habt keine Chance. Wie deutsche Verlage ihre Leser mit dreisten Cookie-Fallen für dumm verkaufen. Dazu im Video: ein Live-Gespräch mit MdEP Tiemo Wölken, der personalisierte Werbung verbieten will.
Das Kabinett in Berlin hat den Gesetzentwurf zur Urheberrechtsnovelle durchgewunken. Damit soll die umstrittene Richtlinie der EU zum Urheberrecht im Netz bis Juni zu deutschem Recht werden. Es geht um viel Geld, aber auch um Netzkultur und Meinungsfreiheit im Netz. Ohne Uploadfilter wird das nicht funktionieren. Im Netz tobt schon wieder ein Shitstorm - wie vor zwei Jahren, als gegen die EU-Pläne Hunderttausende auf die Straße gingen. Kulturschaffende, Medienmacher, Verleger, Plattformbetreiber - sie alle eint, dass sie das Gesetz in dieser Form ablehnen.
Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass Springer-Erbin Friede Springer dem Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner einen großen Teil ihrer Aktien geschenkt hat. Steuern entrichten will dieser dafür aber wohl nicht.
Die Auseinandersetzung um die Ignoranz vieler Nachrichtenseiten gegenüber den Vorgaben der DSGVO geht in die nächste Runde: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte zeigt sich nach Gesprächen mit der Branche enttäuscht und will nun mit einer ersten Anordnung gegen einen Verlag vorgehen.
Der Journalist und Datenschützer Matthias Eberl hat 130 deutsche Nachrichtenseiten und Verlagsangebote analysiert. Sein Fazit: Facebook liest fast überall mit. Durch Tracking-Tools kann der Konzern in vielen Fällen erkennen, welche Artikel ein Facebook-Nutzer anklickt. Die Gesetze untersagen diese Form von Tracking, aber die Verlage stört das nicht.
1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
In wenigen Wochen legt das Europaparlament seine Position für ein europäisches Leistungsschutzrecht fest. Im Interview mit Golem.de erläutert die Abgeordnete Julia Reda,
Das europaweite Leistungsschutzrecht, das langsam den Weg durch den Gesetzgebungsprozess der EU nimmt, schränkt die Linkfreiheit im Internet ein, kommentiert Gastautorin Julia Reda.
Nach zweifelhaften Reformvorschlägen der EU-Kommission zum Urheberrecht ist jetzt das Parlament am Zug. Therese Comodini, die konservative Berichterstatterin des Parlaments hat jetzt einen Gegenentwurf vorgelegt, der die größten Probleme des Kommissionspapiers entschärft. Beherzte Schritte in Richtung Harmonisierung und digitaler Binnenmarkt fehlen jedoch.
Die Berichterstatterin für den Vorschlag der EU-Kommission zur Copyright-Reform im EU-Parlament, Therese Comodini Cachia, will Presseverlagen eine Vollmacht geben, Rechte auch im Namen von Autoren einzuklagen.
Wenn es nach den NRW-Verlegern geht, müssten Adblocker eigentlich in Newsblocker umbenannt werden. In einer Stellungnahme zum Adblocker-Verbot präsentierten sie eine ganze Reihe alternativer Fakten.
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat seinen Entwurf für eine Reform des europäischen Urheberrechts vorgestellt – inklusive eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger, das noch weiter gehen soll als das deutsche Gesetz. Till Kreutzer von iRights.info skizziert im Gespräch mit dem Perlentaucher die Folgen eines solchen Gesetzes – das für ihn Grundrechte berührt und nicht einmal im Interesse seiner Lobbyisten liegt.
Reden wir also mal über ein paar Themen, die man in Deutschland seit vielen Jahren hat und die immer noch dazu beitragen, dass der Medienwandel eher langsam vonstatten geht.
Auf einer Tagung legte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger Zeitungsverlegern nahe, Einfluss auf ihre Online-Redaktionen auszuüben. Ein unerhörter Vorgang, findet c't-Redakteur Holger Bleich.
EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) hat die Zeitungsverlage aufgefordert, im Kampf für ein Leistungsschutzrecht ihre Online-Redaktionen auf Linie zu bringen.
Mit den Plänen für ein europäisches Leistungsschutzrecht tut die EU-Kommission der Kreativwirtschaft keinen Gefallen. Die wahren Probleme werden ignoriert, Lösungen auch.
n letzter Minute droht ein Änderungsantrag der CSU-Abgeordneten Angelika Niebler meinen Bericht für eine progressive Urheberrechtsreform zu unterminieren.
Verlegerverbände aus Spanien, Italien und Frankreich sehen die EU-Kommission in der Pflicht, sich gegen Entwicklungen wie das neue spanische Leistungsschutzrecht zu stemmen. Die Informationsfreiheit sei in Gefahr.
Das Europaparlament hat Pläne zur Google-Zerschlagung auf den Weg gebracht. Der Beschluss ist billiger Aktionismus und zeigt einmal mehr, dass die EU in digitalen Fragen völlig hilflos ist
Seit Tagen geistert durch den rauschenden Blätterwald die Behauptung, das EU-Parlament wolle noch in dieser Woche eine Abstimmung über die Zerschlagung Googles einleiten. Allein: Das ist nicht wahr.
Weil sie keine Lizenzen kaufen wollen, verlinken T-Online und 1&1 in ihren Suchmaschinen nicht mehr auf Inhalte von Springer, Burda und anderen Verlagen der VG Media.
Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern.
In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in die nächste Runde. Dass neue und alte Medien auch juristisch aufeinander prallen, ist dagegen nichts Neues. So forderten Telegrafenagenturen bereits in den Zwanzigerjahren einen Schutz vor „Nachrichtendiebstahl“ durch das Radio.
Vielleicht könnten Journalisten nicht mehr vom Journalismus reich werden, "aber die Verleger durchaus immer noch", sagte der Medienökonom Frank Lobigs von der TU Dortmund.
Die VG Media veröffentlicht ihren "Tarif Presseverleger" zum Leistungsschutzrecht. Danach sollen Suchmaschinen und Aggregatoren einen pauschalen Prozentsatz auf ihre Umsätze zahlen.
Über die VG Media wollen viele Verlage das Leistungsschutzrecht jetzt juristisch durchdrücken und ziehen gegen Google vor Gericht. Der Internetkonzern nimmt es locker.
Als vor einigen Wochen die deutsche Ausgabe der „Huffington Post“ online ging, war die Aufregung groß. In den Vorab-Kommentaren wurde einmal mehr das Ende des Journalismus beschworen, sollte sich dieses Gratisangebot durchsetzen – ein Gratisangebot, derer es im Netz ja wirklich reichlich gibt, das sich aber dadurch unterscheidet, dass nun auch noch die Autorinnen und Autoren gratis arbeiten sollen. Das Geschäftsmodell der „HuffPo“ sieht nämlich vor, bis auf einen Nukleus festangestellter Redakteure ihre Schreiberinnen und Schreiber umsonst Inhalte liefern zu lassen – für Ruhm, Relevanz und Reichweite.
Vielleicht könnten Journalisten nicht mehr vom Journalismus reich werden, 'aber die Verleger durchaus immer noch', sagte der Medienökonom Frank Lobigs von der TU Dortmund. Er hat die Umsatzzahlen mehrerer Verlagshäuser ausgewertet und verglichen.
Online-Journalismus hat kein Geschäftsmodell? Das Netz boulevardisiert den Journalismus? Alles krude Mythen, wie Wolfgang Blau vor einer Woche bei einer Bundestagsanhörung erklärte. Carta dokumentiert den Auftritt.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags hat gravierende Mängel an der Anhörung zur geplanten Besserstellung von Presseverlegern im Internet ausgemacht. Die FDP plant umfangreiche Änderungen.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
Unter dem Namen „Verteidige dein Netz“ hat Google vor einigen Wochen eine große Kampagne gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage begonnen.
Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.
Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. (Von Frank Rieger)
Seit mehreren Jahren spukt es durchs Netz, jetzt wird es ernst: Am späten Abend diskutieren Abgeordnete das Leistungsschutzrecht für Verlage erstmals im Bundestag. Die Gegner und Befürworter rüsten für die Schlacht, die Lobbyisten werden aktiv. Auf der Strecke bleibt die neutrale Berichterstattung.
Die Reden für die 1. Lesung des Entwurfs zum besseren Verlegerschutz im Internet am Donnerstag nächster Woche soll nach bisherigen Planungen nur zu Protokoll gehen.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist nun auch offiziell im Bundestag angekommen. Halina Wawzyniak, Herbert Behrens und die Fraktion DIE LINKE haben die Ungereimtheiten und möglichen Kollateralschäden des Leistungsschutzrechts in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Vorabversion) zu systematisieren versucht.
Die Linke will die Position der Urheber gegenüber Verlagen und Musik-Labels gesetzlich stärken. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Vorstoß. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger wirft der Linken vor, die Beteiligten spalten zu wollen.
Am Mittwoch Abend hat eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., zum PollTalk geladen, um über Risiken und Nebenwirkungen des Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu reden.
Kein Verlag kann heute noch darauf verzichten, seine Nachrichtenwebsite für Suchmaschinen zu optimieren. Wer die beste Strategie hat, landet vor allem bei Google News ganz oben und erzielt so die meisten Klicks. Manch einer Onlineredaktion geht die aktuelle Entwicklung zu weit: Spiegel Online und süddeutsche.de fordern, dass Google seinen Algorithmus ändert.
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Dies wirft viele Fragen auf: Wie passt das Leistungsschutzrecht zur in der Rede dargestellten zentralen Rolle des Urhebers in der kommenden Urheberrechtsnovelle? Welche Konsequenz wird aus dem BGH-Urteil zur Bildersuche gezogen?
Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlagsinhalte im Netz ist vieles: Lobbyismus, Protektionismus, ein Inbegriff des Scheiterns analoger Unternehmen in der digitalen Welt.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht, Realität zu werden. Wir haben betroffene Startups gefragt, welche Konsequenzen sie ziehen würden. Auf
Vom Gesetz für den Schutz von Presse im Internet sollen Suchmaschinen und News-Aggregatoren betroffen sein. Kritiker fürchten um RSS-Feeds und Twitter; die Bundesregierung betont, reine Verlinkung, normale Nutzer oder Blogger seien nicht betroffen.
Die deutschen Zeitungsverleger versuchen derzeit, ihren durch gesellschaftlichen Wandel verursachten Profitrückgang zu stoppen. Neben lauteren Lobby-Methoden setzt die Branche dabei vermehrt auf Protektionismus und Desinformation.
Für den Bruchteil einer Sekunde denke ich “Goiiiiillllll – Megafame”. Aber ich habe noch nicht zu Ende gedacht und bevor ich antworten kann, kommt gleich hinterher: “für Online-Veröffentlichung bezahlen wir nichts”.
Es ist kein Spaß, sich mit dem Kartell aller großen Häuser anzulegen. Wer will Springer, Burda, „Süddeutsche“, „FAZ“, DuMont und die „WAZ“-Gruppe gegen sich haben? Natürlich sagen Mathias Döpfner, Frank Schirrmacher oder Hubert Burda ihren Redakteuren nicht, was sie schreiben sollen. Das wissen die schon von allein.
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) versucht anhand eines Fragen-Antwort-Katalogs das geplante Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse zu rechtfertigen und Bedenken zu zerstreuen. Die fünf Fragen die der BDZV aufwirft, möchte hier ebenfalls stellen und beantworten.
Zurückrudern ist noch nicht olympisch, aber Christoph Keese übt schon mal in der Disziplin Einer ohne Steuermann. Der Außenminister der Axel-Springer-AG behauptet in seinem privat betriebenen Dienst-Blog jetzt nicht mehr, dass das geplante Presse-Leistungsschutzrecht unproblematisch sei, sondern nur noch, dass es nicht unbedingt problematisch sein müsse, wenn die Rechteinhaber verantwortungsvoll damit umgingen.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Nun also gibt es einen Entwurf für dieses Leistungsschutzrecht. Und er birgt tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co.
Nun ist er also da, der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Seit drei Jahren lobbyiieren Verleger um ein solches Gesetz. Wir Freischreiber haben uns von Anfang an dagegen gewandt.
Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht.
Der lang erwartete Referentenentwurf zur Einführung eines sogenannten "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" ist nun durchgesickert. iRights.info veröffentlicht den Entwurf hier nun aufgrund des hohen öffentlichen Interesses.
Till Kreutzer: Jetzt ist er da: Der offizielle Referentenentwurf des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bedenken wurden nicht ausgeräumt: Würde das Leistungsschutzrecht so verabschiedet, wären massive Rechtsunsicherheit und erhebliche Einschränkungen der Kommunikation im Internet die Folge.
Vor der Digitalisierung konnten Verlage Gewinne einstreichen, von denen andere Branchen träumen. Nun wollen sie die digitale Konkurrenz im Netz unter Kontrolle bekommen
„Die Zeit des undifferenzierten Verschenkens von Journalismus ist vorbei“, behauptete Christoph Keese auf Handelsblatt Online. Der Journalist Matthias Spielkamp antwortet, was der Axel-Springer-Lobbyist dabei verschwieg.
Die CSU-Politikerin Dorothee Bär äußert große Bedenken gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das neue Recht dürfe die Informations- und Kommunikationsgesellschaft im digitalen Zeitalter nicht unnötig einschränken, so Bär gegenüber iRights.info. Über Lobby-Vorwürfe zeigt sich Bär beunruhigt.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV
Bis auf weiteres rufe ich hiermit einen vollständigen Verlinkungs- und Zitatboykott auf, was große deutsche Verlage angeht. Mal sehen, wer am längeren Hebel sitzt.
Um Probleme zu lösen, die sich Verlage selbst schufen, will die Koalition Informationsfreiheit beschränken. Kai Biermann kommentiert die Folgen des Leistungsschutzrechts.
Die Regierungskoalition einigte sich am gestrigen Sonntag darauf, ein Leistungsschutzrecht für Verlage einführen zu wollen. Aggregatoren wie Google News sollen bald zahlen, wenn sie Überschriften fremder Portale übernehmen und sortieren.
Allenthalben wird in den deutschen Zeitungen mal wieder das „geistige Eigentum“ verteidigt. Aus dem Internet schlägt diesen Artikeln, anders als zur Zeit der Print-versus-Blog-Debatte kaum mehr Widerstand entgegen – zumindest publizistisch nicht, denn natürlich sind die Artikel in den Zeitungen selbst Reaktion auf den erfolgreichen Protest gegen Acta. (Von Thierry Chervel)
Verlage sollten begreifen, dass ein Internet ohne Verlinkungen kein Netz ist, sondern eine Anhäufung von abgeschotteten Inhalten, die keiner findet und keiner beachtet. (Ulrike Langer)
SZ-Betriebsrat Ralf Settmacher zur Tarifeinigung: Der Gehaltsabschluss ist mehr als schlecht. Zwei Einmalzahlungen von 200 Euro und einmal 1,5 Prozent linear in drei Jahren bedeuten einen weiteren Reallohnverlust für die Journalisten, die schon in den vergangenen zehn Jahren der allgemeinen Lohnentwicklung hinterhergelaufen sind. Mit dem Abschluss kann man allerdings deshalb einigermaßen leben, weil eine wesentlich schlimmere Katastrophe verhindert wurde, das so genannte Tarifwerk 2 für Berufseinsteiger, die gegenüber ihren älteren Kollegen alles in allem rund 25 Prozent Einbußen hinnehmen sollten.
Belgische Zeitungen, die ein Urteil erwirkten, dass Google ihre Texte nicht zitieren darf, beschweren sich nun über einen "Boykott" durch die Suchmaschine
Zeitungsverleger fordern eine Reform der Mediengesetze in Deutschland. Bund und Länder müssten die „ungebremste Expansion“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit „staatlich finanzierten Presseprodukten“ im Netz stoppen.
Essen: Die Geschäftsleitung der WAZ-Mediengruppe kündigt ihren Mitarbeitern an, bis zu 300 Stellen abzubauen und auf die Unabhängigkeit der Mantelredaktionen zu verzichten. (Anja Assion)
Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
Die taz hat getestet, ob die Themenauswahl der Medien käuflich ist. Dazu habe ich eine fiktive Werbeagentur gegründet und bin unter falscher Identität zu zehn Verlagshäusern in der ganzen Republik gefahren.
Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
Mit einem Leistungsschutzrecht wollen die Presseverleger eine Zwangsabgabe auf gewerblich genutzte PCs und andere Geräte einführen sowie Snippets und sonstige Textpartikel einem zusätzliechen Verbotsrecht unterstellen. Zielsetzung ist somit letztlich eine marktfremde Lösung des behaupteten Refinanzierungsproblems der Presse mittels einer Quersubventionierung durch andere Branchen. Weder aus rechtlichen noch aus ökonomischen Erwägungen ergibt sich eine Rechtfertigung für dieses Vorhaben. (Georg Nolte)
Ein Leistungsschutzrecht soll den Verlegern endlich Geld für ihre Internet-Veröffentlichungen in die Kassen spülen. Quasi automatisch. Was bringt’s? Wer zahlt’s? Wem nutzt’s? Der journalist hat sich auf Interessensuche gemacht. (Timo Rieg)
Zeitungsverlage setzen wieder stärker auf Rechercheteams und die eigenen Geschichten. Dabei geht es um Marketing, aber vor allem um den guten Ruf. Denn die meinungsbildenden Medien haben in den letzten Jahren Vielfalt und Unabhängigkeit vermissen lassen.