Europa und Kanada verhandeln über das Handelsabkommen CETA, das auch Regelungen zum Urheberrecht enthält. Jetzt wurde ein weiterer Entwurf bekannt. Spektakuläre Enthüllungen bietet er nicht, liefert aber wichtige Details. Für Deutschland würde sich demnach wahrscheinlich kaum etwas ändern – für andere Länder ist das durchaus möglich.
Ein Ausschnitt aus dem Entwurfstext für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist aufgetaucht. Es geht um Regelungen zum geistigen Eigentum.
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen finden - wie bei ACTA - im Geheimen statt. Um so sorgfältiger müssen die verfügbaren Informationen gesammelt und geprüft werden.
Eigentlich dürfte es sie nicht geben und dennoch werden immer mehr vergeben: Softwarepatente in Europa. Damit verlieren Entwickler nach und nach die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte
Auf der Münchner Sicherheitskonferenz ist die Idee eines Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU wieder aufgekommen, was restriktive Regelungen zum geistigen Eigentum bedeuten könnte.
Auf unterschiedlichen Ebenen – von internationalen Verträgen über die supranationale EU-Ebene bis hin zu einer nationalen Initiative in Finnland – wurden in den letzten Tagen Initiativen zur Reform des Urheberrechts bekannt, die schön die Bandbreite an möglichen Herangehensweisen illustrieren.
Urheber- und verwandte Immaterialgüterrechte dürften zu den kontroverseren Themen gehören, wenn EU und USA über das geplante Freihandelsabkommen sprechen.
Die EU-Kommission hat den angekündigten „strukturierten Urheberrechtsdialog“ mit Interessenvertretern unter dem Titel „Lizenzen für Europa“ aufgenommen. Kritiker monieren, dass tiefgreifende Änderungen offenbar vermieden werden sollen.
Was muss mit dem Urheberrecht passieren? Radikal reformieren, sagen die einen. Radikal gegen Raubkopierer vorgehen, sagen die anderen. Eine Meinung hat fast jeder, nur mit den Fakten nehmen es die meisten nicht so genau. Die Politik darf sich systematischer Forschung nicht länger verschließen.
Das Europäische Parlament verabschiedet die lange diskutierte Richtlinie über die Nutzung »verwaister Werke«, deren Rechteinhaber trotz sorgfältiger Suche nicht aufzufinden sind.
In drei Ausschüssen votierten die Abgeordneten am Donnerstag gegen das Anti-Piraterie-Abkommen. Die Voten im federführenden Handelsgremium sowie im Plenum stehen im Juni beziehungsweise Juli an.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte sieht in ACTA die Gefahr "unakzeptabler Folgen für die Grundrechte". Der Grund: Das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen definiert die angestrebten Maßnahmen nur mangelhaft.
Die Gewerkschaft Verdi soll sich für eine Stärkung der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet einsetzen. Das fordert die Verdi-Fachgruppe Medien. Diese Forderung richtet sich gegen
Hannes Swoboda, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, und der zuständige Berichterstatter David Martin plädieren dafür, das Anti-Piraterie-Abkommen zurückzuweisen. Die Einschätzung des EuGH solle nicht abgewartet werden.
Ob Netzneutralität, Datenschutz oder Urheberrecht – wie der digitale Raum reguliert werden sollte, ist höchst umstritten. Dazu kommt, dass viele Entscheidungen auf nationaler Ebene kaum sinnvoll getroffen werden können.
Die EU-Kommission hat einen ersten Fahrplan zur Novellierung der umstrittenen Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern veröffentlicht, wonach sie etwa Provider stärker in die Pflicht nehmen will.