Zehn Terabyte sensibler Kundendaten der Autovermietung Buchbinder waren wochenlang im Netz zugänglich. Rechtliche Konsequenzen hat dies erstaunlicherweise nicht
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht bei Google nach Informationen der F.A.Z. eine Flut von Anfragen ein. Darunter sind auch Verweise auf kritische Medienberichte. (von Martin Gropp)
Der EuGH sei gehalten – so schrieb Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen zum Fall C-131/12, Google Spain und Google – „bei der Auslegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie Vernunft walten zu lassen, … um unangemessene und übermäßige Rechtsfolgen zu vermeiden“.
Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu