Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Jetzt sind wir nicht mehr auf Vermutungen angewiesen: Die 1500 Seiten des Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) liegen vor, Ende September wollen die Vertragspartner sie in Ottawa unterschreiben. Was sie dort unterschreiben, ist wenig amüsant. Mehr noch: Es gibt Anlass zu der Frage, ob die EU-Kommission zu den Verhandlungen bestimmter Kapitel des Abkommens überhaupt befugt war.
Hat Deutschland seinen "9. Juni-Moment" der bitteren Wahrheit erlebt? Das glaubt jedenfalls die US-amerikanische Whistleblowerin Jesselyn Radack. Und der ehemalige Geheimdienstler Thomas Drake fragt, was das Kanzleramt eigentlich kontrolliert.
Gestern hat der NSA-Untersuchungsausschuss den früheren Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier, den ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sowie Matthias Bäcker von der Universität Mannheim als Sachverständige angehört.
Die Union drängt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf die „Ausleitung“ des Datenverkehrs an „Netzknoten“ im Kampf gegen Terrorismus und schwere Verbrechen. Polizeien und Geheimdienste sollen Zugriff darauf haben.
Ein weiterer führender Neonazi aus Thüringen ist als ehemaliger V-Mann enttarnt worden. Er soll das Konzept für den NSU geliefert haben, auch Kontakte zu Uwe Mundlos sind nicht ausgeschlossen.
Der ethecon Gründungsstifter Axel Köhler-Schnura war mit den Kuratoriumsmitgliedern Christiane Schnura und Lydia Will sowie StifterInnen und UnterstützerInnen von ethecon am vergangenen Samstag, 1. Juni 2013, bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt dabei. Hier sein Bericht über die Ereignisse und das rabiate Vorgehen der Polizei.
Das Bundeskabinett hat nach einem Bericht von heise online einen Gesetzentwurf zum Onlinerecht durchgewunken, der Besorgnis auslösen sollte. So soll geplant sein, dass Provider Behörden auf Zuruf PIN-Codes und Passwörter ihrer Kunden für Endgeräte und Datenspeicher übermitteln müssen, wobei sogar automatische Schnittstellen vorgeschrieben werden. Nicht mal ein Richtervorbehalt soll für diese weitgehenden Befugnisse vorgesehen sein.