Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Seelsorger, Whistleblower und Betreiber von WLAN-Hotspots bekommen Probleme, sollte der Gesetzentwurf des Justizministeriums zu Verbindungsdaten verabschiedet werden.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.
Die Debatte um die VDS nimmt neue Fahrt auf – nicht nur auf nationaler Ebene. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll über die Vereinbarung der VDS mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden.
Eine neue “Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung” soll dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „ihre Zielvorgaben erfüllt“. Das hat die EU-Kommission letzte Woche beschlossen. Die Mitglieder sollen sich „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen.