Die sächsische Polizei hat uns mit ihrer „elektronischen Fall-Analyse“ gezeigt, dass Kolonnen fremdgespeicherter Daten uns zu potentiellen Verdächtigen machen können. Man erzeugt Profile, wie sie sonst nur in Diktaturen missbraucht werden. (Von Constanze Kurz)
Der Begriff Privatsphäre taugt nicht als Argument gegen Überwachung, weniger Privatsphäre macht offenbar niemandem Angst. Der Kampf gegen die NSA braucht neue Narrative.
Die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung führen seit Jahren, mit gewissen Modifikationen, immer dieselben Argumente ins Feld. Grund genug, die gängigsten Begründungsansätze einmal zusammenfassend unter die Lupe zu nehmen.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Auskunft über Bestandsdaten von Inhabern eines Anschlusses verfassungskonform regeln und die Zuordnung dynamischer IP-Adressen ermöglichen soll.