Justiz- und Innenministerium konnten sich bei der von der EU-Kommission geforderten anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht einigen. Die nähere Betrachtung zeigt, wo es hakt.
Die Debatte um die VDS nimmt neue Fahrt auf – nicht nur auf nationaler Ebene. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll über die Vereinbarung der VDS mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden.
Wie wichtig ist die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung von Terroranschlägen? Ein Gutachten zieht den angeblich so großen Nutzen der Maßnahme in Zweifel. Doch die Studie, die an diesem Freitag dem Rechtsausschuss des Bundestags vorgelegt wird, zeigt auch gravierende Schutzlücken auf. (Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe)
Einen sehr guten Kommentar von Isabel Schayani zur Neonazi-Datei gestern in den Tagesthemen hat Anne Roth gebloggt: Hier ist das Transcript Innenminister Friedrich hat die Neonazi-Datei als wichtigen Meilenstein im Kampf gegen rechte Gewalt bezeichnet.
Die EU-Kommission beklagt in einem neuen Bericht, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten noch keine Daten geliefert hat, die die Notwendigkeit der Maßnahme stützen.
Dass die VDS im Zuge der „Neonaziaffäre“ erneut gefordert wird ist nicht wirklich überraschend. Aber die einseitige Berichterstattung der Medien ist erneut deprimierend.