Immer mehr Unionspolitiker fordern den nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich die EU nicht auf eine Neuauflage der vom EuGH kassierten Richtlinie einigen kann.
Auch wenn die Software eine verdächtige E-Mail mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% als verdächtig einstuft, sorgt die Masse der “false positives” – der fälschlicherweise ebenfalls als verdächtig eingestuften, eigentlich aber harmlosen E-Mails – für eine eher unbefriedigende Situation, in der die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich bei einem konkreten Treffer tatsächlich um einen Kriminellen oder Terroristen handelt, deutlich unter 1% fällt.
Alle vom Verfassungsgericht befragten Experten sind sich einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten nicht zu verhindern ist. Auch das Justizministerium will Missbrauch nicht ausschließen.
Netzpolitiker der SPD fordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung. Neben juristischen Problemen stellt sich aber die grundsätzliche Frage, wo die Grenze zwischen freiheitlichen Staat und einem Überwachungsstaat gezogen werden soll.
Dass die VDS im Zuge der „Neonaziaffäre“ erneut gefordert wird ist nicht wirklich überraschend. Aber die einseitige Berichterstattung der Medien ist erneut deprimierend.
Das Gremium hat auf seinem Kongress bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Netz gefordert und sich gegen ein Recht auf anonyme Internetnutzung ausgesprochen. Auf EU-Ebene strickt das Projekt CleanIT weiter an "Upload-Filtern".
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Die für die Umsetzung der Überwachungspflicht erforderlichen technischen Mittel und Methoden werden konsequent verschwiegen. Dass nicht nur Chats, sondern sämtliche Kommunikationsdienste im Netz darunter fallen, ist im Text regelrecht versteckt.
Tausende Porno-Gucker erhalten peinlich Post vom Abmahn-Anwalt. Ein starkes Stück, sicherlich, doch nicht der eigentliche Punkt: Empörend ist vielmehr, dass den Deutschen ihre kritische Geisteshaltung bezüglich Datenschutz abhanden gekommen ist.
Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu