Die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung führen seit Jahren, mit gewissen Modifikationen, immer dieselben Argumente ins Feld. Grund genug, die gängigsten Begründungsansätze einmal zusammenfassend unter die Lupe zu nehmen.
Auch wenn die Software eine verdächtige E-Mail mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% als verdächtig einstuft, sorgt die Masse der “false positives” – der fälschlicherweise ebenfalls als verdächtig eingestuften, eigentlich aber harmlosen E-Mails – für eine eher unbefriedigende Situation, in der die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich bei einem konkreten Treffer tatsächlich um einen Kriminellen oder Terroristen handelt, deutlich unter 1% fällt.
Die EU-Kommission beklagt in einem neuen Bericht, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten noch keine Daten geliefert hat, die die Notwendigkeit der Maßnahme stützen.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Auskunft über Bestandsdaten von Inhabern eines Anschlusses verfassungskonform regeln und die Zuordnung dynamischer IP-Adressen ermöglichen soll.
Ein Mann, der in Irland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sah über ihn gewonnene Daten als unzulässig an. Dazu äußerte sich nun der Gerichtshof der EU.
Die für die Umsetzung der Überwachungspflicht erforderlichen technischen Mittel und Methoden werden konsequent verschwiegen. Dass nicht nur Chats, sondern sämtliche Kommunikationsdienste im Netz darunter fallen, ist im Text regelrecht versteckt.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Vorschriften in Belgien, Frankreich und Großbritannien zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren verletzten das EU-Recht, erklärt ein Topjurist vom EuGH.
Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
Mehr als zehntausend Menschen standen im Fokus der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine mündliche Anfrage hervor. Bei Funkzellenabfragen wurden mehr als 20 Millionen Funkzellendatensätze und fast 14.000 Datensätze über Anschlussinhaber erhoben, gespeichert und zusammengeführt.
Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren lässt nach Ansicht von Kritikern viele Fragen offen.
Der EuGH hat die bestehende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Dass es höchstwahrscheinlich zu einer Neuauflage kommen wird, zeigt ein Blick in die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung.
Justiz- und Innenministerium konnten sich bei der von der EU-Kommission geforderten anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht einigen. Die nähere Betrachtung zeigt, wo es hakt.
Das Gremium hat auf seinem Kongress bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Netz gefordert und sich gegen ein Recht auf anonyme Internetnutzung ausgesprochen. Auf EU-Ebene strickt das Projekt CleanIT weiter an "Upload-Filtern".
Ermittler haben mehr als 30.000 Datenspuren potenzieller Anbieter und Konsumenten von Darstellungen von Kindesmissbrauch gefunden. Medial wurden daraus schnell "30.000 Tatverdächtige".
Netzpolitiker der SPD fordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung. Neben juristischen Problemen stellt sich aber die grundsätzliche Frage, wo die Grenze zwischen freiheitlichen Staat und einem Überwachungsstaat gezogen werden soll.
Die sächsische Polizei hat uns mit ihrer „elektronischen Fall-Analyse“ gezeigt, dass Kolonnen fremdgespeicherter Daten uns zu potentiellen Verdächtigen machen können. Man erzeugt Profile, wie sie sonst nur in Diktaturen missbraucht werden. (Von Constanze Kurz)
Der SPD-Rechtspolitiker Christian Flisek geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "nicht komplett kassieren wird".
Immer mehr Unionspolitiker fordern den nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich die EU nicht auf eine Neuauflage der vom EuGH kassierten Richtlinie einigen kann.
Wie wichtig ist die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung von Terroranschlägen? Ein Gutachten zieht den angeblich so großen Nutzen der Maßnahme in Zweifel. Doch die Studie, die an diesem Freitag dem Rechtsausschuss des Bundestags vorgelegt wird, zeigt auch gravierende Schutzlücken auf. (Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe)
Auf den islamistischen Faschismus, dessen Wirken wir in Europa gerade erleben, wissen Politik und Behörden nur eine Antwort. Und die ist falsch. Das lässt sich mit ein paar sehr klaren Zahlen belegen.
Tausende Porno-Gucker erhalten peinlich Post vom Abmahn-Anwalt. Ein starkes Stück, sicherlich, doch nicht der eigentliche Punkt: Empörend ist vielmehr, dass den Deutschen ihre kritische Geisteshaltung bezüglich Datenschutz abhanden gekommen ist.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.
Das Bundeskabinett hat nach einem Bericht von heise online einen Gesetzentwurf zum Onlinerecht durchgewunken, der Besorgnis auslösen sollte. So soll geplant sein, dass Provider Behörden auf Zuruf PIN-Codes und Passwörter ihrer Kunden für Endgeräte und Datenspeicher übermitteln müssen, wobei sogar automatische Schnittstellen vorgeschrieben werden. Nicht mal ein Richtervorbehalt soll für diese weitgehenden Befugnisse vorgesehen sein.
Dass die VDS im Zuge der „Neonaziaffäre“ erneut gefordert wird ist nicht wirklich überraschend. Aber die einseitige Berichterstattung der Medien ist erneut deprimierend.
Widerspricht die EU‐Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der EU‐Grundrechtecharta? Diese Bedenken hat der österreichische Verfassungsgerichtshof und legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der EU‐Grundrechtecharta vor.
Ein Gastbeitrag von Jakob Dalby. Für die einen ist es eine Horrorvorstellung, für die anderen das lang erwartete Sequel. Nach Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 für tot erklärt, nach dem Urteil des EuGH aus 2014 bereits beerdigt, erlebt die...
Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Seelsorger, Whistleblower und Betreiber von WLAN-Hotspots bekommen Probleme, sollte der Gesetzentwurf des Justizministeriums zu Verbindungsdaten verabschiedet werden.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.
Die Debatte um die VDS nimmt neue Fahrt auf – nicht nur auf nationaler Ebene. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll über die Vereinbarung der VDS mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden.
Eine neue “Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung” soll dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „ihre Zielvorgaben erfüllt“. Das hat die EU-Kommission letzte Woche beschlossen. Die Mitglieder sollen sich „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen.
Die SPD duldet im Koalitionsvertrag nun doch eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten. Ihr Parteichef versucht mit einer Lüge, diese Entscheidung zu rechtfertigen.
Ein neues Gutachten stuft die Vorratsdatenspeicherung als teilweise rechtswidrig ein. Dem <em>SWR</em> liegt das Papier vorab vor. Demnach darf es keine Überwachung ohne konkrete Bedrohung geben. <em>Von Nick Schader.</em>
Alle vom Verfassungsgericht befragten Experten sind sich einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten nicht zu verhindern ist. Auch das Justizministerium will Missbrauch nicht ausschließen.
Prinzipiell hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, TK-Daten nur anlassbezogen einzufrieren. Doch Innenministerin Faeser drängt noch auf eine Ausnahme.
Schildkröten haben eine Eigenart: sie halten sich für so breit, wie ihr Kopf ist. Wenn der irgendwo hindurchpasst, versuchen sie mit aller Macht, hindurchzukommen, egal, wie breit der Panzer auch ist. Und genau daran erinnert mich die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung.
Der Begriff Privatsphäre taugt nicht als Argument gegen Überwachung, weniger Privatsphäre macht offenbar niemandem Angst. Der Kampf gegen die NSA braucht neue Narrative.
Einen sehr guten Kommentar von Isabel Schayani zur Neonazi-Datei gestern in den Tagesthemen hat Anne Roth gebloggt: Hier ist das Transcript Innenminister Friedrich hat die Neonazi-Datei als wichtigen Meilenstein im Kampf gegen rechte Gewalt bezeichnet.