Das 126 Seiten umfassende englischsprachige Gutachten Peukerts (deutsche Kurzfassung) ist die bislang ausführlichste juristische Analyse, die zu den Plänen der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Dabei versucht Peukert unter anderem die Frage zu klären, auf welcher rechtlichen Grundlage ein europäisches Leistungsschutzrecht überhaupt eingeführt werden könnte. Seiner Ansicht nach verschafft die in Artikel 114 des sogenannten AEU-Vertrages festgehaltene Binnenmarktkompetenz der EU nicht das Recht, "eine freie und pluralistische Presse im Interesse der öffentlichen Debatte und des Funktionierens einer demokratischen Gesellschaft zu fördern". Denn für sich betrachtet sei die "Tragfähigkeit des Verlagswesens", die die EU-Kommission erhalten wolle, ein privates Interesse derjenigen Unternehmen, die zu diesem Wirtschaftszweig zählten.
Man kann also nur die Frage stellen, ob der Hyperlink unmittelbar in Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden muss oder ob es reicht, dass das verlinkende Angebot als solches in Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Die drei Partner beauftragen eine gemeinsame Arbeitsgruppe, eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu entwickeln.
Am letzten Tag der Legislatur hat der Deutsche Bundestag das Urheberrecht für wissenschaftliche Sachbücher revidiert. Das neue Gesetz verhöhnt den Eigentumsbegriff und höhlt ihn aus.
Kein gewerblicher Anbieter darf auf rechtswidrige Inhalte verlinken, außer Suchmaschinenbetreiber. Mit seinem Urteil zur Google-Bildersuche machte der Bundesgerichtshof einmal mehr deutlich, dass das Urheberrecht im Internet quasi für alle außer für Google gilt.
Im EU-Parlament wird die Einführung einer europaweiten Urheberrechtsreform vorbereitet. Die umstrittenen Upload-Filter und auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat der Rechtsausschuss jetzt beschlossen.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt offensichtlich weiterhin wegen fehlerhafter oder unvollständiger Creative-Commons-Bildreferenzierungen ab. Doch immer mehr Betroffene wehren sich gegen die Forderungen der Kanzlei. Anwalt Jan Schallaböck erklärt im Interview rechtliche Möglichkeiten und Vorgehensweisen.
Der Verein Wikimedia, der hinter der Wikipedia steht, kritisiert die mit der EU-Copyright-Novelle verknüpften Upload-Filter als unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Verbraucherschützer beklagen den Verlust von Haftungsprivilegien.
Der Rechtsstreit um ein mittlerweile weltbekanntes Affen-Selfie hat einen Briten nach eigenen Angaben in den Ruin getrieben. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte vor Jahren stellvertretend für den Makaken Urheberrechtsansprüche angemeldet und prozessiert sich seitdem durch die Instanzen.
Was nutzt die Gemeinfreiheit von Bildern, wenn sie praktisch nicht genutzt werden kann? Wikimedia Deutschland will den Streit mit einem Mannheimer Museum über die Veröffentlichung von Gemälden nun von der obersten Instanz klären lassen.
Seit 2000 wird auf Anregung der UNESCO alljährlich am 26. April der "Welttag des Geistigen Eigentum" begangen. Anlass für einen kurzen Rückblick auf die Ereignisse rund um Patente im vergangenen Jahr.
Auf EU-Ebene wird derzeit die Urheberrechtsreform verhandelt. Freie Software-Portale wie Github sind dadurch ebenso in Gefahr wie die Wissensplattform Wikipedia.
Zahlreiche Nutzer haben Abmahnungen oder Lizenzforderungen erhalten, weil sie Bilder zweier Fotografen genutzt haben, dabei aber nur unvollständige oder keine Angaben entsprechend den Creative-Commons-Lizenzen machen. Die Forderungen und die Vorgehensweise erscheinen fragwürdig, knüpfen aber an häufig vermeidbare Fehler an.
Urheberrechts-Verletzungen in Tauschbörsen verjähren erst nach zehn und nicht bereits nach drei Jahren. Das hat der BGH jetzt in einer Urteilsbegründung erklärt. Eine neue Abmahnwelle könnte die Folge sein.
Wer ein Foto für die Wikipedia hochladen will, kann sich in Verästelungen eines Urheberrechts verfangen, von dem niemand profitiert und das Projekte um freies Wissen behindert. Anwalt und Hobbyfotograf Ansgar Koreng schildert einen Fall aus eigenem Erleben.
Die von den Rückzahlungen der VG Wort betroffenen Verlage können Luft holen: Die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort hat heute in München den leicht veränderten Antrag des Vorstands für ein kollektives Verrechnungsmodell mit klarer Mehrheit in allen Berufsgruppen verabschiedet. Sofern die Verlage diese Möglichkeit nutzen, verlängert sich die Frist für Rückzahlungen an die VG Wort bis in das Frühjahr 2017.