Vier Jahre nach dem Start der 21. Auflage und zwei Jahre nach der Übernahme der Marke sowie der Inhalte von Brockhaus durch Wissenmedia arbeitet der Verlag aktuell am Konzept einer neuen Auflage. Gegenüber buchreport skizziert Verlagschef Christoph Hünermann den Plan:
* Eine Auslieferung der 22. Auflage wird frühestens 2014/2015 erfolgen.
* Mögliches Angebotsspektrum: Auskoppelung der Enzyklopädie für mobile Geräte wie Tablet-Computer; der Nutzer kann selbst festlegen, welche Inhalte er gedruckt haben will (ggf. per Print-on-Demand); multimediale Inhalte.
* Beim Vertrieb will Wissenmedia wie gehabt vor allem auf das Direktgeschäft setzen, das bereits den Vertrieb der 21. Auflage bestimmt hat.
Wissenmedia gehört zum Vertriebsdienstleister InmediaOne, der das Haustürgeschäft auch bereits als Dienstleister für BI/Brockhaus erledigt hatte.
Wenn es um das Internet geht, leben Lehrer und Schüler häufig in verschiedenen Welten. Eine Studie der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM) über "Medienkompetenz in der Schule" hat gezeigt: Während Online-Netzwerke bei Schülern ungemein populär sind, sehen Lehrer die Nutzung von Facebook und Co. eher kritisch. "Dabei sollten Lehrer diese Angebote wahrnehmen und nicht verteufeln. Schließlich ist das Teil der Lebenswelt ihrer Schüler", so der Leiter der Studie, Professor Andreas Breiter, der dpa.
Der Anfang Oktober geschlossene Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Intranetnutzung nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) bekommt von einigen Hochschulen Gegenwind. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen erklärte im Namen ihrer 21 Mitgliedshochschulen, dem Vertrag nicht beizutreten.
Dieses Buch ist eine Sammlung von Lehrtexten zu unterschiedlichen Themen und Perspektivend es Lernens und Lehrens mit Technologien. Basierend auf einführenden Texten und Beiträgen zur Geschichte werden dabei unterschiedliche Anwendungen, Technologien, Einsatzgebiete und disziplinäre Perspektiven aufgegriffen. Ein Schwerpunkt der Beiträge liegt auf neuen Entwicklungen, beispielsweise Educasts, (Micro-) Blogging oder mobilem Lernen. Die Lehrtexte enthalten Übungsaufgaben und Praxisbeispiele, die das Selbststudium oder das gemeinsame Lernen unterstützen.
Technisch könnte eine Bibliothek ein E-Book mehrfach verleihen. Rechtlich erkennt der EuGH aber keinen Grund, zwischen digitalem und gedrucktem Lesestoff zu unterscheiden.
Noch am Donnerstagmorgen jubelten die Befürworter, dass der endgültigen Übergabe der zentralen Rootzone in private Hände nichts mehr im Wege steht. Doch jetzt klagen vier US-Bundesstaaten gegen die Privatisierung der IANA.
Wer sein voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert, verletzt laut BGH nicht seine Sorgfaltspflicht. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15
Praktikable Möglichkeiten, urheberrechtlich geschützte Materialien in der digitalen Lehre einzusetzen, hat der Senat der HRK gefordert. Der zwischen Kultusministerkonferenz (KMK), Bund und Verwertungsgesellschaft Wort geschlossene Rahmenvertrag, dem die Hochschulen derzeit beitreten sollen, werde diesem Anspruch nicht gerecht. Der Vertrag sieht vor, dass die Hochschulen ab dem 1. Januar 2017 das Einstellen von Lehrmaterialien in hochschulische Lernmanagementsysteme einzeln mit der VG Wort abzurechnen haben.
Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben sich vor Gericht gegen einen Wikipedia-Nutzer durchgesetzt, der Fotos ihrer Objekte hochgeladen hatte. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Fotograf es unterlassen muss, Bilder der Museumsobjekte auf Wikipedia anzubieten.
Der BND soll das Netz umfassender ausspionieren und Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland abschnorcheln dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett befürwortet.
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Pressemitteilung zum Nichtstart erklärt, ist die Freischaltung einzelner Anwaltspostfächer "aufgrund der Sicherheitsarchitektur" des beA technisch nicht möglich.
Wie erwartet hat das niederländische Parlament Preisdiskriminierung und Zero Rating verboten. Doch das hält T-Mobile NL nicht davon ab, zeitgleich ein entsprechendes Angebot zu starten. Nun untersuchen Regulierer und Gerichte, wie es mit der Netzneutralität in den Niederlanden weitergeht.
Doch nur ein Wahlkampfmanöver? Selbst wenn die Bundesregierung die Ankündigung eines potenziellen Investitionspakets für die IT-Infrastruktur von Schulen bereits feiert: Die Liste der offenen Fragen zum „Digitalpakt #D“ ist auch nach der Pressekonferenz zu lang, um sich heute schon zu freuen.
Der BND darf künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln, also etwa Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen. Der Bundestag hat dem nun zugestimmt.
Zu BGH, Ermittlungsrichter I, Beschluß vom 11. November 2016In dem Verfahren gemäß § 17 Abs. 4 PUAG, 1 BGs 125/16, ECLI:DE:BGH:2016:111116B1BGS125.16.0 zu Edward Snowden, NSA-Untersuchungsausschuß, Anne Roth
Der Europäische Gerichtshof hat seine lang erwartete Entscheidung zu offenen Netzen verkündet. Für WLAN-Anbieter gibt es weiter keine Rechtssicherheit: Sie können zu Passwortsicherung und Identitätsprüfungen verpflichtet werden – und müssten für solche gerichtlichen Anordnungen wohl die Kosten tragen.
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