The US likes to call out other countries for not being tough enough with intellectual property rules, and it tosses countries like Russia, China, and even Israel onto "watch lists" and "priority watch lists" in an attempt to force changes. But the US comes in for its share of IP-related criticism from other countries both small and large, too. When it happens, though, we're not nearly so quick to change our ways.
Sperrungen von Internetseiten, die auf der Analyse von IP-Adressen, Port-Nummern, URLs oder Inhaltsdaten beruhen, sind nicht mit geltendem Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommen Juristen des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in einer neuen Studie. Das Fazit der Experten: Die geltende Rechtslage erlaube keine Sperrungen, "die in das von Artikel 10 Grundgesetz und Paragraph 88 Telekommunikationsgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreifen". Die Studie war von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegeben worden, um nach den Sperrverfügungsverfahren der Bezirksregierung in Düsseldorf rechtliche Klarheit zu schaffen.
Oftmals stecken nicht anonyme Hacker, sondern die eigenen Geschäftspartner hinter Datenmissbrauch in Unternehmen und Behörden. Zu diesem Ergebnis kommt der "Data Breach Investigations Report 2008". Er umfasst einen Zeitraum von vier Jahren und mehr als 500 forensische Untersuchungen anhand von 230 Millionen Datensätzen. Die von Verizon Business Security Solutions durchgeführte Studie stellte fest, dass 73 Prozent der Verstöße von externen Quellen ausgingen, bei 18 Prozent handelte es sich um Bedrohungen von innen. Dabei stammten 39 Prozent der externen Angriffe von Geschäftspartnern. Die Zahl solcher Angriffe hatte sich im Untersuchungszeitraum verfünffacht. Damit widerspricht die Studie anderen Untersuchungen, die in Insider-Angriffen die Hauptursache von Datenmissbrauch sehen.
Gerry Lane, Direktor Open Source und Open Standards beim Patentweltmeister IBM, hat sich gegen das Geltendmachen von Ansprüchen auf geistige Eigentumsrechte bei Normen im Bereich Informationstechnik ausgesprochen. Die in diesem Sektor erforderlichen offenen Standards müssten eine "patentfreie Zone" sein, erklärte der Manager auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven. Zugleich sei eine verbesserte internationale Kontrolle des Normierungsprozesses von Nöten, zog Lane als Lehre aus der umkämpften Zertifizierung von Microsofts Dokumentenformat Office Open XML (OOXML) durch die ISO.
Die internationale Standardisierung im Rahmen der Genfer Organisation habe mit der raschen Entwicklung im IT-Sektor generell nicht standgehalten, meinte der Vertreter von Big Blue. Computerkonzerne hätten daher spezielle Interessensgremien wie die European Computer Manufacturers Association (ECMA) benutzt, um internationale Normen zu schaffen. Es habe eine regelrechte Explosion solcher Einrichtungen gegeben, führte Lane aus. Dieser Trend sei verknüpft gewesen mit dem Vortäuschen von Effizienz, Transparenz und Offenheit beim Schaffen von Standards. Eigentlich habe man aber nur einige befreundete Firmen zusammengetrommelt, eine Spezifikation festgeklopft und diese zur Norm gekürt. IBM habe bei diesem Spiel selbst mitgemacht, fasste sich der Konzernabgesandte auch an die eigene Nase.
Bürgerrechtler sehen mit den "Information Fusion Centers" der Sicherheitsbehörden in den USA den kafkaesken Albtraum wahr werden, dass "Beweise" für das Begehen von Verbrechen rund um geringfügige Verdachtsmomente konstruiert werden. Strafverfolger würden mit Hilfe der zentralen Datenbankeinrichtungen Indizien für ein Vergehen schon bei einer leisen Ahnung in Kooperation etwa mit Banken, Vermietern oder Internetprovidern zusammentragen, erläuterte Mike German, Justiziar bei der American Civil Liberties Union (ACLU), die Funktionsweise des von der US-Regierung vorangetriebenen Sicherheitsprojekts auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven.
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Das US-Department of Homeland Security (DHS) hat 2004 im Rahmen des Kampfs gegen den Terror angefangen, Zentren für die Sammlung umfangreicher Dossiers über Bürger einzulegen. Inzwischen gibt es nach Angaben der Behörde 58 solcher Datensammelstätten, die erst seit kurzem im Blickpunkt einer breiteren Öffentlichkeit stehen. Ziel der computergestützten Verschmelzungsanlagen ist nicht nur die Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Behörden aller Art sowie auch dem Militär. Vielmehr geht es auch um die Verknüpfung der dort angehäuften personenbezogenen Daten mit den Informationshalden privater Auskunfteien sowie anderer kommerzieller Datenjäger.
Der US-Jurist Brian Holland hat zum besseren Schutz der Privatsphäre in der vernetzten Gesellschaft die Schaffung eines am Copyright oder Patentrecht orientierten Eigentumsrechtes an persönlichen Daten ins Spiel gebracht. Der Datenschutz würde damit Verfassungsrang erhalten und wäre deutlich besser durchsetzbar, begründete der Forscher an der Washingtoner Penn State Dickinson School of Law diesen Vorschlag auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven. Erforderlich sei eines solche Fassung personenbezogener Informationen, um einen Missbrauch des gerade in sozialen Netzwerken gepflegten Daten-Exhibitionismus' besser zu verhindern.
Online-Gemeinschaften wie Facebook oder MySpace sind Holland zufolge geradezu darauf angelegt, sich selbst durch die Preisgabe möglichst vieler Daten zu beschreiben und Kontakte offen zu legen. Im Gegensatz zum klassischen E-Commerce, wo der Nutzer für die klar begrenzte Offenbarung eigener Interessen vom Plattformanbieter belohnt der Verzicht auf die Privatsphäre ausgehandelt werde, brauche der Anbieter eines sozialen Netzwerks die dort zur Selbstdarstellung benötigten und freiwillig abgegebenen persönlichen Informationen nur zu sammeln und auszuwerten.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat die Einrichtung eines Forums vorgeschlagen, in dem Verwertungsgesellschaften und die Geräteindustrie eine gemeinsame Basis zur Festsetzung von Vergütungen für Privatkopien finden sollen. Er wolle einen Prozess in Gang bringen, in dem die Hauptteilnehmer der Debatte in Ruhe offene Punkte besprechen, erklärte der Ire bei einer Anhörung in Brüssel. Dabei sollten auch die gegensätzlichen Positionen geglättet werden, welche beide Seiten im Rahmen einer Konsultation zur Zukunft der Urheberrechtsabgaben bezogen hätten.
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Konkret schlägt der Kommissar vor, vor allem drei Punkte in dem Diskussionsforum zu beratschlagen: Zunächst sei ein Mittel gegen "Schwarzfahrer" zu finden. McCreevy bezog sich damit auf Händler, die keine Pauschalvergütungen bezahlen und somit die Bürden anderen aufdrücken. Zweitens sollte die Praxis der Rückerstattung für gezahlte Kopiervergütungen verbessert werden in Fällen, in denen elektronische Geräte in andere Mitgliedsstaaten exportiert werden und dort neue Abgaben anstehen. An dritter Stelle wünscht sich der Binnenmarktregulierer die Ausarbeitung "breiter Prinzipien, wie Urheberrechtspauschalen unter Einbezug künftiger technischer Entwicklungen berechnet werden könnten".
Der EU-Abgeordnete Gianluca Susta macht sich in einem Entwurf (PDF-Datei) für einen Bericht des EU-Parlaments zu Auswirkungen von Produktfälschung für ein deutlich verschärftes Vorgehen gegen Produktpiraterie stark. Zu dem umfangreichen Bündel an Maßnahmen, die der italienische Liberale vorschlägt, gehört die Einrichtung einer EU-Behörde zur Koordinierung der Maßnahmen gegen Produktpiraterie. Die Behörde soll die Effizienz der Maßnahmen steigern und "Synergien" mit der Privatwirtschaft schaffen. Weiter pocht der Berichterstatter auf die Ausdehnung des Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation WTO und einen raschen Abschluss des von führenden Industriestaaten geplanten "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA).