Das US-Heimatschutzministerium bestätigte nun offiziell, was bereits seit längerer Zeit von Betroffenen und Bürgerrechtsgruppen berichtet wurde: US-Bundesbeamte dürfen bei Zollkontrollen die Daten auf Notebooks und anderen elektronischen Geräten wie etwa MP3-Playern oder Mobiltelefonen und Datenträgern bis hin zu Audiokassetten oder Notizblöcken durchsuchen.
Darüber hinaus dürfen auch Kopien der darauf befindlichen Inhalte angefertigt werden. Sogar die Weitergabe an Unternehmen aus der Privatwirtschaft ist erlaubt. Als Begründung nannte das Ministerium, dass die Behörden eventuell eine Verschlüsselung nicht knacken könnten und in solch einem Fall auf die Hilfe Dritter zurückgreifen würden. Aber auch Dokumente in fremden Sprachen und "andere Gründe" würden solch eine Weitergabe rechtfertigen.