Wallonien lässt die westliche Welt zappeln – und wird dafür je nach politischem Standpunkt des Betrachters als einzig aufrechtes gallisches Dorf besungen oder als eigennützige Erpresserbande geschmäht. Stutzig macht jedoch die prompte Reaktion, man hätte CETA besser doch nicht als „gemischtes Abkommen“ einstufen sollen, sondern als Abkommen zwischen der EU und Kanada ohne direkte Beteiligung der Mitgliedstaaten. Rechtlich ist diese Reaktion höchst bedenklich.
Analyse des Urteils des BVerfG zur Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Anwendung von CETA. Besonderer Fokus wird auf die Schwierigkeiten und Widersprüche gelegt, die vom BVG gestellten Bedingungen mit sich bringen.
Deutschland darf dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta vorläufig zustimmen - das haben die Verfassungsrichter entschieden. Doch die Bedingungen, die sie stellen, sind strenger als gedacht.
Gemeinsam mit europäischen und kanadischen Partnern liefern wir heute eine Analyse des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA. Darin wird deutlich: CETA ist keinen Deut besser als TTIP. Auch das Abkommen mit Kanada birgt viele Gefahren für Demokratie und Gemeinwohl.
Nach drei Jahren des Ringens weiß kaum noch jemand, ob das Freihandelsabkommen TTIP kommt oder nicht: Wir ziehen Bilanz zu einer angekündigten Superstruktur, die auch die Kulturwelt überfordert.