Ob das als Blaupause für TTIP geltende Abkommen mit Kanada tatsächlich als „reiner Handelspakt“ klassifiziert werden kann, ist juristisch nicht eindeutig. EuGH könnte Klarheit schaffen.
Unabhängig von den tatsächlichen politischen Erfolgsaussichten CETA im EU-Ministerrat als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz durchzusetzen, entflammt die zuvor bereits schwelende Debatte um die Frage der kompetenziellen Einordnung des CETA an der Schnittstelle von europäischem Verfassungs-/Außenhandelsrecht und deutschem Verfassungsrecht nun in voller Kraft. Befürchtet wird vor allem von deutscher Seite, dass CETA damit einer legitimationsstiftenden Kontrolle des Bundestages entzogen würde. Doch wie steht es tatsächlich um den Einfluss des Bundestages?
Mitten im Brexit-Ärger wackelt plötzlich das Freihandelsabkommen mit Kanada. Warum ist die Aufregung darüber in Deutschland so groß? Und was hat das mit TTIP zu tun? Der Überblick.
Die EU-Kommission hat noch keine formale Entscheidung getroffen, ob das Freihandelsabkommen mit Kanada in die alleinige Zuständigkeit der EU fällt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte nach dem EU-Gipfel gestern (Dienstag): „Wir müssen zwischen CETA und TTIP unterscheiden. Bei CETA sagen die meisten der Kollegen, dass dies ein gemischtes Abkommen sein sollte. Darüber müssen wir nachdenken, auch wenn wir aus rechtlichen Gründen der Auffassung sind, dass es sich um eine alleinige EU-Vereinbarung handelt – aber das werden wir in den nächsten Tagen sehen.“
Die EU will die nationalen Parlamente nicht an der Entscheidung über ein Freihandelsabkommen mit Kanada beteiligen. Damit würden CETA-Verschwörungstheorien "explodieren", sagt Gabriel.
Die EU-Kommission sieht Ceta als reines EU-Abkommen an - und will den Handelsvertrag mit Kanada deshalb ohne Zustimmung der nationalen Parlamente beschließen lassen. In den EU-Hauptstädten hält man das für ein fatales Signal - insbesondere nach dem Votum der Briten, aus der EU auszutreten.