Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission können es nicht lassen. Immer
wieder machen sie Vorstöße für Sonderklagerechte von Konzernen. Ihr jüngster Versuch läuft unter dem Kürzel ‚MIC‘ (Multilateral
Investment Court). Ein globales Gericht, in dem Investoren gegen Staaten
klagen sollen? Dagegen regt sich Widerstand. Und es gibt Hoffnung.
Die KritikerInnen von ISDS (Investor-State Dispute Settlement bzw.
Investor-Staat Streitbeilegung) haben in den letzten Jahren viel erreicht.
Laut EU-Handelskommissarin Malmström ist ISDS das „vergiftetste Kürzel in
ganz Europa“. Der Investitionsschutz, also der Schutz aller möglichen
Eigentumstitel ausländischer Investoren, bleibt zwar hoch oben auf der
Prioritätenliste der europäischen Handelspolitik. Doch er ist unpopulär,
schwer durchsetzbar und nach jüngerer Rechtsprechung des EuGH (Europäischer
Gerichtshof) auch EU-rechtlich nur noch auf dünnem Eis unterwegs.
Das lang erwartete Urteil des EuGH, Slowakische Republik gegen Achmea BV, scheint das Schicksal des Investor-Staat-Schiedsverfahrens im Rahmen von BITS innerhalb der EU zu besiegeln.
Die Strukturfrage der Schiedsgerichtsbarkeit steht im Zentrum vieler Debatten um CETA und TTIP. Hier dürfte das jüngste EuGH-Urteil im Achmea-Verfahren sehr viel weitreichendere Folgen haben, als dies die deutsche Öffentlichkeit bislang realisierte.
Der EuGH entschied in seinem Achmea-Urteil, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten mit dem EU-Recht unvereinbar sei. Achmea ist ein deutliches Indiz dafür, dass auch die Investitionsschutz-Vereinbarungen in CETA problematisch für die Autonomie des EU-Rechts sind.
Sie beinhalten geheime Schiedsgerichte, die Millionenstrafen gegen Staaten verhängen können. Heute bekommen sie Recht - sogar vom höchsten EU-Gericht. Abkommen außerhalb der EU wie Ceta sind nicht betroffen.