Private Schiedsgerichte für Investoren aus EU-Staaten passen nicht zum EU-Recht. Es geht um die umstrittenen Investorenschutz-Abkommen, die bei den Handelsverträgen Ceta und TTIP für viel Aufregung gesorgt haben.
Berlin (ots) - Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Überraschend hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag geurteilt, dass Schutzabkommen für Investoren nicht mit der Rechtsprechung der europäischen Wirtschaftsunion vereinbar sind.
Anlässlich der heutigen Debatte (2. März) über das EU-Kanada-Handelsabkommen CETA im Deutschen Bundestag verweisen wir auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Zuge der von Mehr Demokratie, Campact und foodwatch initiierten Bürgerklage "Nein zu CETA" haben wir zuletzt kritisiert, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durch die Auslegungs- und Zusatzerklärungen zu CETA nicht vollständig erfüllt sind. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA grundgesetzkonform ist, muss das Gericht noch treffen.
In einer neuen Studie befassen sich die Verbraucherschutzorganisationen Foodwatch und Powershift mit den negativen Folgen der geplanten EU-Verträge. Dadurch seien nicht nur Umweltstandards und Verbraucherrechte, sondern auch die Demokratie gefährdet.