Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hält den ausverhandelten CETA-Vertragstext für nicht zustimmungsfähig. CETA ist ein umfassendes Abkommen, das kanadischen Unternehmen weitreichenden Zutritt auf den europäischen Güter- und Dienstleistungsmarkt auch im Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Medienbereich ermöglicht.
In Bezug auf Nettesheim: Dem Kulturbereich im CETA-Abkommen wurde kein eigenständiger und angemessener Raum verschafft und zwischen der Programmatik der Präambel und den konkreten operativen Bestimmungen besteht bewusst eine Differenz.
Bildung als geldwerte Dienstleistung sollte nicht Teil eines Freihandelsabkommens werden, sagte Udo Beckmann, Vorsitzender des Lehrerverbandes Bildung und Erziehung, im DLF. Er befürchtet, dass durch Abkommen wie TiSA, das zurzeit neben TTIP ausgehandelt wird, die Qualität der deutschen Schulbildung in Gefahr ist.
Die geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) sowie Kanada (CETA) werden gegenwärtig breit diskutiert – auch im Bereich Bildung und Kultur. Vertreterinnen und Vertreter der Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz (EuKiA) sowie weiterer Fachausschüsse der KMK haben über mögliche Auswirkungen auf den Bildungs- und Kulturbereich am Montag, den 16. November 2015, in einer Fachtagung in Berlin diskutiert.
Deutschland wird durch die geplanten EU-Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA für den Bildungssektor keine neuen Marktzugangsverpflichtungen übernehmen und behält die Möglichkeit für Rechtsänderungen. Das haben die Staatssekretäre Matthias Machnig, Bundeswirtschaftsministerium, und Dr. Georg Schütte, Bundesministerium für Bildung und Forschung, der HRK versichert.