Deutschland wird durch die geplanten EU-Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA für den Bildungssektor keine neuen Marktzugangsverpflichtungen übernehmen und behält die Möglichkeit für Rechtsänderungen. Das haben die Staatssekretäre Matthias Machnig, Bundeswirtschaftsministerium, und Dr. Georg Schütte, Bundesministerium für Bildung und Forschung, der HRK versichert.
Bildung als geldwerte Dienstleistung sollte nicht Teil eines Freihandelsabkommens werden, sagte Udo Beckmann, Vorsitzender des Lehrerverbandes Bildung und Erziehung, im DLF. Er befürchtet, dass durch Abkommen wie TiSA, das zurzeit neben TTIP ausgehandelt wird, die Qualität der deutschen Schulbildung in Gefahr ist.
Pressemitteilung: Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert, Bildung aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, explizit auszunehmen. Bildungsdienstleistungen werden dort nicht als öffentliche Aufgabe („public services“) definiert. Nach der Logik des Abkommens müssen alle Bereiche, die von ihm nicht erfasst werden sollen, explizit ausgeschlossen werden.
In Bezug auf Nettesheim: Dem Kulturbereich im CETA-Abkommen wurde kein eigenständiger und angemessener Raum verschafft und zwischen der Programmatik der Präambel und den konkreten operativen Bestimmungen besteht bewusst eine Differenz.