Bundesverfassungsgericht verlangt Garantie, dass Deutschland notfalls aus Ceta wieder aussteigen kann, Breites Bündnis und Kündigung muss möglich sein.
Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) muss von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel glaubt, dass der Ceta-Handelsdeal zwischen der EU und Kanada schon 2017 greifen kann. In Bratislava einigten sich die zuständigen EU-Minister auf eine Zusatzerklärung, die Bedenken ausräumen soll.