Die Regierungen haben der Kommission den Auftrag gegeben, ein gemischtes Abkommen zu verhandeln. Sie hat nicht die Kompetenz, am Ende zu sagen, das, was sie ausgehandelt hat, sei ein EU-only-Abkommen. Sie beruft sich dabei auf Art. 293 AEUV, der die Abänderung von Gesetzen regelt, für die die Kommission das Vorschlagsrecht hat. Diese kann der Rat vor Weiterleitung an das EU-Parlament tatsächlich nur einstimmig abändern. Das, so die Kommission gelte nun auch für die Einschätzung der Kommission zur Rechtsnatur von CETA.
Unabhängig von den tatsächlichen politischen Erfolgsaussichten CETA im EU-Ministerrat als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz durchzusetzen, entflammt die zuvor bereits schwelende Debatte um die Frage der kompetenziellen Einordnung des CETA an der Schnittstelle von europäischem Verfassungs-/Außenhandelsrecht und deutschem Verfassungsrecht nun in voller Kraft. Befürchtet wird vor allem von deutscher Seite, dass CETA damit einer legitimationsstiftenden Kontrolle des Bundestages entzogen würde. Doch wie steht es tatsächlich um den Einfluss des Bundestages?
Mitten im Brexit-Ärger wackelt plötzlich das Freihandelsabkommen mit Kanada. Warum ist die Aufregung darüber in Deutschland so groß? Und was hat das mit TTIP zu tun? Der Überblick.
Der Bundestag soll sich nun doch mit Ceta befassen. EU-Kommissionschef Juncker war zunächst gegen das Einbeziehen nationaler Parlamente – denkt darüber aber nochmal nach.
Die EU will die nationalen Parlamente nicht an der Entscheidung über ein Freihandelsabkommen mit Kanada beteiligen. Damit würden CETA-Verschwörungstheorien "explodieren", sagt Gabriel.
Die EU-Kommission sieht Ceta als reines EU-Abkommen an - und will den Handelsvertrag mit Kanada deshalb ohne Zustimmung der nationalen Parlamente beschließen lassen. In den EU-Hauptstädten hält man das für ein fatales Signal - insbesondere nach dem Votum der Briten, aus der EU auszutreten.