Die privaten Schiedsgerichte für die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, verstoßen gegen das Grundgesetz. Das ist das Ergebnis einer jüngsten Studie im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Erst gestern hatte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström Reformvorschläge vorgelegt – doch für TTIP-Kritiker geht der Vorstoß "am Problem vorbei".
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.