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Mitbestimmung und Leiharbeit

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WSI-Mitteilungen, 67 (2): 113-121 (March 2014)

Abstract

Obwohl die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten in den Einsatzbetrieben von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern stark beschränkt sind, haben sie in der Praxis einen großen Einfluss auf die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen von Leiharbeit. Dies ist das Ergebnis einer qualitativen empirischen Studie im Organisationsbereich der IG Metall. Die Befragung zeigt, dass Betriebsräte sehr unterschiedliche Strategien haben, wie sie mit den teils gegensätzlichen Interessen von Stammbeschäftigten und prekärer Randbelegschaft umgehen. Es existieren Betriebe, in denen Leiharbeit aufgrund ihrer quantitativen Beschränktheit mitbestimmungspolitisch unproblematisch bleibt. In Unternehmen mit strategischem Einsatz von Leiharbeit werden prekär Beschäftigte aus der Vertretungsarbeit des Betriebsrats teils ausgegrenzt, teils partiell mitvertreten. Ihre (fast) gleichberechtigte Integration in die betriebliche Interessenvertretung ist die Ausnahme. Wichtige Einflussvariablen für Mitbestimmungskulturen sind Ausmaß und Art des betrieblichen Leiharbeitseinsatzes sowie die historisch etablierte Kultur der Austauschbeziehungen zwischen Betriebsrat und Management.

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