Reine Links sollen doch nicht lizenzpflichtig werden, deutet der australische Finanzminister Frydenberg an. Zuvor hatte Tim Berners-Lee vor dem Schritt gewarnt.
1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
Die geplante Urheberrechtsreform könnte Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern verpflichten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet ein Oligopol weniger Anbieter wie
Zum Finale ist nun noch Heribert Prantl in die Bütt gestiegen. Und obwohl die Konkurrenz groß ist, hat der leitende Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“ es geschafft, mit seinem Kommentar zu den Verschärfungen des europäischen Urheberrechts, über die das Europaparlament heute abstimmt, Maßstäbe zu setzen an Demagogie.
Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Europaparlament wird weiter erbittert über die Reform des Urheberrechts gestritten. Die Beteiligten werfen sich gegenseitig
Heute haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt: Sie wollen Uploadfilter und ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nur das Europaparlament kann die Pläne jetzt noch stoppen.
Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie besagt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei wirkungslos. Veröffentlicht wurde sie nie.
Für eine Studie zum Leistungsschutzrecht wollten Forscher große Online-Medien in Deutschland und Spanien befragen. Nur die wenigsten deutsche Portale haben sich getraut.
Weil sich ein Artikel der jetzt vorgeschlagenen Digitalcharta genau diesem Thema widmet und ich diesen Artikel in seiner jetzigen Form für gefährlich halte, will ich ausführlich zu diesem Punkt Stellung nehmen.
MEPs Julia Reda (Greens/EFA, Germany), Marietje Schaake (ALDE, Netherlands), Brando Benifei (S&D, Italy) and Dan Dalton (ECR, United Kingdom) joined forces today to reject the European Commission’s proposal for a new extra copyright for European news websites.
Nach dem VG-Wort-Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Debatte um die Beteiligung von Verlegern an Kopiervergütungen entbrannt. Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Martin Kretschmer zeigt sich, dass die Vermischung der Interessen von Urhebern und Verlagen sich überlebt habe. Er plädiert dafür, die jeweiligen Ansprüche wieder voneinander zu trennen und die Vergütungsrechte zu stärken.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus der Feder von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für völlig unzureichend.
Mit den Plänen für ein europäisches Leistungsschutzrecht tut die EU-Kommission der Kreativwirtschaft keinen Gefallen. Die wahren Probleme werden ignoriert, Lösungen auch.
Die heute vorgestellten Pläne der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform und zur Neuregelung der Telekommunikationsmärkte werden mit Kritik überschüttet. Wir geben einen ersten Überblick.
EU-Digitalkommissar Günther Oettingers erste Einlassungen zum Urheberrecht machen wenig Hoffnung für die anstehende Reform. Seine erste Themensetzung überzeugt nicht.
Weil sie keine Lizenzen kaufen wollen, verlinken T-Online und 1&1 in ihren Suchmaschinen nicht mehr auf Inhalte von Springer, Burda und anderen Verlagen der VG Media.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.